Die bis einschließlich 24. März 2023 fällig gewesenen Steuern und Abgaben werden hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 11. April 2023 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Steuerkonten (Kassenzeichen) auf Ihrer Überweisung.