Die bis einschließlich 16. März 2026 fälligen Steuern und Abgaben und wiederkehrenden Beiträge für Wasser und Abwasser werden hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 02. April 2026 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Kassenzeichen auf Ihrer Überweisung.