... zu einer Versammlung zur Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin für die Feuerwehreinheit Hainau
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Markus Breithaupt aus der Funktion des Wehrführers und Herrn Carsten Schmidt als stellvertretender Wehrführer zum 03.09.2023 ist ein / eine neuer / neue Wehrführer / Wehrführerin und ein / eine neuer / neue stellvertretender Wehrführer / Wehführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) in der z. Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hainau -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Hainau zur Wahlversammlung für Donnerstag, den 11.05.2023, 19:00 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus, Brühlstraße 10 in 56357 Hainau herzlich ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstands |
| 3. | Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |