Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Thomas Schmitt aus der Funktion des Wehrführers zum 15.09.2024 ist ein / eine neuer / neue Wehrführer / Wehrführerin und wenn erforderlich ein / eine neuer / neue stellvertretender Wehrführer / Wehführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und wenn erforderlich der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Hunzel -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Hunzel zur Wahlversammlung für
Dienstag, den 07. Mai 2024, 19:30 Uhr,
ins Feuerwehrgerätehaus, Rathausstraße 1 in 56355 Hunzel
herzlich ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstands |
| 3. | Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin, wenn erforderlich |