Die bis einschließlich 27. März 2025 fälligen Steuern und Abgaben und wiederkehrenden Beiträge für Wasser und Abwasser werden hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 11. April 2025 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Kassenzeichen auf Ihrer Überweisung.