Die bis einschließlich 25. März 2024 fälligen Steuern und Abgaben werden hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 18. April 2024 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Steuerkonten (Kassenzeichen) auf Ihrer Überweisung.