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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Unvermutete überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Nastätten durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Lahn-Kreises

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Lahn-Kreises hat aufgrund § 110 Abs. 5 GemO i.V.m. § 111 Abs. 1 LHO, § 14 RHG und Nr. 4 der VV zu § 14 RHG die Gemeindekasse der Verbandsgemeinde Nastätten unvermutet überörtlich geprüft.

Gemäß § 110 Abs. 6 i.V.m. § 64 Abs. 2 GemO ist der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes sowie die Stellungnahme der Verbandsgemeindekasse bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstr.1, 56355 Nastätten (Zimmer 207), innerhalb der nächsten sieben Werktage, während den allgemeinen Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, zur Einsichtnahme ausgelegt.

Nastätten, 27.03.2026
Gez.
Jens Güllering
Bürgermeister