Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Lahn-Kreises hat aufgrund § 110 Abs. 5 GemO i.V.m. § 111 Abs. 1 LHO, § 14 RHG und Nr. 4 der VV zu § 14 RHG die Gemeindekasse der Verbandsgemeinde Nastätten unvermutet überörtlich geprüft.
Gemäß § 110 Abs. 6 i.V.m. § 64 Abs. 2 GemO ist der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes sowie die Stellungnahme der Verbandsgemeindekasse bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstr.1, 56355 Nastätten (Zimmer 207), innerhalb der nächsten sieben Werktage, während den allgemeinen Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, zur Einsichtnahme ausgelegt.