aufgrund des Ausscheidens von Herrn Matthias Müller aus der Funktion des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Strüth ist ein / eine neuer / neue stellvertretender Wehrführer / Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Nach § 19 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz –LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Strüth –soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Strüth zur Wahlversammlung für
Donnerstag, den 28. Mai 2026, 19:00 Uhr,
Brühl-Weiher-Straße 4, 56357 Strüth
herzlich ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Ernennung eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |