Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Benjamin Struth aus der Funktion des Wehrführers zum 05.06.2025 der Einheit Bachheimer Grund ist ein / eine neuer / neue Wehrführer / Wehrführerin und wenn erforderlich ein / eine neuer / neue stellvertretender Wehrführer / Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz –LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und wenn erforderlich der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bachheimer Grund (Kehlbach, Niederbachheim, Oberbachheim und Winterwerb) –soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Bachheimer Grund zur Wahlversammlung für
Donnerstag, den 05. Juni 2025, 20:00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus, Lindenstraße 2 in 56357 Niederbachheim herzlich ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Wahl eines / einer neuen stellvertretende Wehrführers / Wehrführerin, wenn erforderlich |
| 5. | Ernennung eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |
Nastätten, den 08.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten