Gerne möchte ich wieder einmal an die Bürgerpflichten erinnern. Dazu gehört die Straßenreinigungspflicht, die in der Straßenreinigungs-Satzung der Ortsgemeinde Oelsberg aus 2017 geregelt ist und auf der Website www.oelsberg.de unter „Rathaus / Satzungen“ zu finden ist. Hierin ist zu lesen, dass die Eigentümer / Besitzer in der Ortslage für die regelmäßige Reinigung der Straße bis zur Fahrbahnmitte (also Gehweg + halbe Fahrbahn) verantwortlich sind! Sonderfälle, wie hinter liegendeDoppelklick auf das jeweilige Bildmotiv, um die Bildunterschrift zu erfassen oder Bild Grundstücke etc., sind hier ebenfalls geregelt. Ich bitte um Beachtung, denn saubere Straßen und Gehwege sehen nicht nur schön aus, sondern sind auch Vorbeugung für Hochwasserschutz. Der zusammengefegte Schmutz ist dabei in die schwarze Tonne zu entsorgen und bitte NICHT in die Straßeneiläufe!
Hecken und Bewuchs jeglicher Art sind insbesondere jetzt in der beginnenden Wachstumsphase regelmäßig so zurückzuschneiden, dass die Gehwege und Straßen in der Gemeinde vollständig frei bleiben! Dies gilt für die Gesamthöhe der Pflanzen: nicht nur unten schneiden, sondern vollständig über die Gesamthöhe.
In der Gemarkung geänderte Verkehrsregelungen führen aktuell zu häufigeren Beschwerden bzw. Rückfragen. Insbesondre möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass im Neubaugebiet Schleidt II nun eine Spielstraße besteht, gekennzeichnet durch ein großes, blaues Schild an der Einfahrt in diese Zone. Das bedeutet für Autofahrer ausnahmslos: Schrittgeschwindigkeit (Maximalgeschwindigkeit von 7 km/h). In den Backhausgärten besteht nun seit geraumer Zeit eine sogenannte „Falsche Einbahnstraße“. Die Anwohner der Backhausgärten können - aus ihren Grundstücken kommend - in beide Richtung auf diese Straße auffahren. Für alle anderen gilt: wo das „Durchfahrt-Verboten-Schild“ steht, ist auch die Durchfahrt verboten! Heißt: aus der Weberstraße / Gartenstraße ist keine Einfahrt gestattet.