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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die bis einschließlich 11.12.2023 fällig gewesenen Vorausleistungen für die wiederkehrenden Beiträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 werden hiermit öffentlich angemahnt.

Die Rückstände müssen bis spätestens 19.01.2024 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge gemahnt.

Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe des Aktenzeichens auf Ihrer Überweisung.

Hinweis: Die Beiträge für 2023 müssen überwiesen werden. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate gelten erst für die Beiträge 2024.

Verbandsgemeindekasse Nastätten