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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Öffentliche Mahnung

Öffentliche Mahnung

Die bis einschließlich 15. Mai 2023 fällig gewesenen Steuern und Abgaben und die Gewerbesteuer werden hiermit öffentlich angemahnt.

Die Rückstände müssen bis spätestens 26. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.

Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Steuerkonten (Kassenzeichen) auf Ihrer Überweisung.

Verbandsgemeindekasse Nastätten