Für die Einheit Welterod soll ein / eine neuer / neue Wehrführer / Wehrführerin und stellvertretender Wehrführer / Wehführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren bestellt werden.
Nach § 19 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Welterod -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Welterod zur Wahlversammlung für Mittwoch, den 17.06.2026, 19:00 Uhr, ins Bundeshaus, Rathausstraße 3 in 56357 Welterod herzlich ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstands |
| 3. | Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |
| 5. | Ernennung eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |