Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus in Niederbachheim, Lindenstraße 2, 56357 Niederbachheim
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:15 Uhr
Unter Vorsitz von Bürgermeister Güllering sind anwesend:
a) Beigeordnete
Ernst-Georg Peiter, Heike Winter, Nadine Bärz
b) Mitglieder Verbandsgemeinderat Nastätten
Lothar Bindczeck, Kai Brand, Klaus Brand, Cedric Crecelius, Horst Fäseke, Martin Gasteyer, Uwe Holstein, Tim Köhler, Hans Joachim Rzeniecki, Jan Menzel, Tanja Mifka, Holger Breithaupt, Roger Groß, Bernhard Hartmann, Barbara Ohlemacher, Grit Palme, Ralf Zimmerschied, Heiko Zöller, Dr. Heiner Keltsch, Rainer Schmelzeisen, Susanne Schmitter, Wolfgang Bärz, Carsten Göller, Gerd Grabitzke, Marco Ludwig, Heike Ullrich, Jörg Winter
c) von der Verwaltung
Angela Michel, Patrick Friedrich, Jürgen Kuhn, Johannes Koziol
d) Sonstige Teilnehmer
e) Gäste/Zuhörer
Volker Palm, Stefan Wöll
f) es fehlen folgende Beigeordnete/Mitglieder
Norbert Hißnauer, Rudolf Minor, Manfred Palm, Thomas Scholl, Mario Winterwerber
Tagesordnung - öffentlicher Teil
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
| 4. | Bericht über Ausschusssitzungen |
| 5. | Nachwahl zu Ausschüssen (34/2023/001) |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Hainau, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod) |
| a) | Planaufstellungsbeschluss der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten |
| b) | Vergabe von Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro für die Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten |
| c) | Einholung einer landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPIG |
| d) | Tragung der Planungskosten im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (34/2023/012) |
| 7. | Stellungnahme der Verbandsgemeinde Nastätten im Raumordnungsverfahren nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die geplante Erweiterung des Fashion-Outlet-Centers (FOC) Montabaur (34/2023/011) |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Nastätten (34/2023/013) |
| 9. | Beitritt zum kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (34/2023/002) |
| 10. | Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) (34/2023/008) |
| 11. | Vorschlag einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Nastätten (34/2023/009) |
| 12. | Information über ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters |
| 13. | Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen |
Zu Punkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 20.03.2023 unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Der Vorsitzende dankt der Ortsgemeinde Niederbachheim für die Gastfreundschaft. Ortsbürgermeister Palm begrüßt die Anwesenden und stellt die Ortsgemeinde vor.
Der Vorsitzende informiert, dass der Punkt Vertragsangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil entfällt, da die Thematik noch nicht beschlussreif ist. Die Rastmitglieder sind mit der Änderung der Tagesordnung einverstanden.
Zu Punkt 2: Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Sitzungsniederschrift des Verbandsgemeinderates vom 23.02.2023 wird zugestimmt.
Zu Punkt 3: Einwohnerfragestunde
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Punkt 4: Bericht über Ausschusssitzungen
Der Vorsitzende informiert über die stattgefundenen Sitzungen.
Seit der letzten Verbandsgemeinderatssitzung hat eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit dem Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nach- haltigkeit stattgefunden. Es wurden die Themen der heutigen Sitzung vorberaten, sowie über die Anschaffung von Funkausstattung für die Feuerwehr, Beschaffungen für das Waldschwimmbad, die Annahme von Spenden und Personalangelegenheiten beraten und beschlossen. Darüber hinaus wurde über eine Eilentscheidung unterrichtet.
Zu Punkt 5: Nachwahl zu Ausschüssen
Es wird offene Abstimmung durch Handzeichen vereinbart.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig, ohne Beteiligung des Vorsitzenden, folgenden Beschluss:
In offener Abstimmung durch Handzeichen werden die Ausschussbesetzungen wie vorgeschlagen beschlossen.
Zu Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten
hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Hainau, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod)
a) Planaufstellungsbeschluss der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten
b) Vergabe von Planungsleistungen an ein Ingenieurbüro für die Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten
c) Einholung einer landesplanerischen Stellungnahme gem. § 20 LPIG
d) Tragung der Planungskosten im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
zu a)
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten der Teilgebiete der Ortsgemeinden
Die Änderungsflächen sind aus der Kurzübersicht in der Anlage 1 zu entnehmen und Bestandteil des Beschlusses.
zu b)
Der Planungsauftrag soll an das Planungsbüro (Bieter 1) Karst Ingenieure GmbH laut des vorliegenden Angebotes vom 14.03.2023 in Höhe von 20.754,79 € (brutto) vergeben werden.
c)
Die Verwaltung wird beauftragt eine landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Unteren Planungsbehörde des Rhein-Lahn-Kreises einzuholen.
d)
Die Kostentragung der erbrachten Planungsleistungen, welche im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt werden, sollen anteilig der einzelnen vorhabenbezogenen Projekte, auf Grundlage der HOAI von den Vorhabenträgern gem. § 8 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 12 BauGB übernommen werden. Die Kostentragung wird in einem Durchführungsvertrag geregelt.
Zu Punkt 7: Stellungnahme der Verbandsgemeinde Nastätten im Raumordnungsverfahren nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die geplante Erweiterung des Fashion- Outlet-Centers (FOC) Montabaur
Der Vorsitzende erläutert die Vorlage. Die Stellungnahme wurde bereits durch die Verwaltung abgegeben, der Tagesordnungspunkt dient der Information des Rates.
Ratsmitglied Gasteyer legt dar, dass mit der Verdopplung der Fläche Strukturen geschaffen würden, die ein Zielabweichungsverfahren notwendig machen würden. Es sei absurd, da sich gleichzeitig in vielen Städten Gedanken über die Stärkung der Innenstädte gemacht werde.
Ratsmitglied Ludwig führt aus, dass er durchaus für eine noch schärfer formulierte Stellungnahme gewesen wäre. Gut sei, dass sich auf allen Ebenen Widerstand gegen die Pläne rege.
Zu Punkt 8: Beratung und Beschlussfassung über die Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Nastätten
Der Vorsitzende führt in die Thematik ein.
Ratsmitglied Gasteyer führt aus, dass sich ihm zunächst der Sinn einer solchen Steuerung nicht erschlossen habe. Nun sehe er, dass es ein schnelles Handlungsinstrument zur Steuerung geschaffen werden soll, welches auch der Änderung des Solargesetztes Rechnung trage und ermögliche weitere Flächen für die Nutzung von Freiflächenanlagen zu identifizieren.
Ratsmitglied Ludwig fragt, ob auch ein Solidargedanke dahinterstecke. Der Vorsitzende erläutert, dass für die Freiflächenanlagen ein Solidarpakt auf den Weg gebracht werden soll.
Ratsmitglied Winter legt dar, dass durch eine solche Steuerung Wildwuchs verhindert werden könne, zusätzlich sollten aber auch Dachflächen für Photovoltaikanlagen genutzt werden.
Ratsmitglied Zimmerschied sieht den Vorteil in der Planungssicherheit für Verwaltung und Projektierer/Betreiber, da keine Einzelfallprüfung mehr erforderlich sei für die bereits geprüften Faktoren. Wildwuchs sollte wie bei Windkraft auch hier vermieden werden.
Ratsmitglied Hartmann fragt nach der konkreten Ausgestaltung. Der Vorsitzende erläutert, dass es sich hierbei um kein so förmliches Verfahren wie bei der Windkraft handele, aber auch hier erfolge die Ausweisung von Tabu- und Vorrangflächen.
Ratsmitglied Ohlemacher fragt nach der Einbindung der Landwirtschaft in die Erstellung. Der Vorsitzende führt aus, dass die Landwirtschaftskammer in das Verfahren einbezogen werde.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Nastätten beschließt, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein Steuerungsinstrument für das Verbandsgemeindegebiet zu entwickeln. Ziel dieses Instrumentes ist es, dass unter Berücksichtigung der Gesetzgebung ein Rahmen definiert wird, der eine geordnete Standortentwicklung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewährleistet und die Suche nach geeigneten Flächen für Investoren bzw. Betreiber vereinfacht.
Zu Punkt 9: Beitritt zum kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz
Ratsmitglied Crecelius erscheint um 19:23 Uhr zur Sitzung.
Der Vorsitzende erläutert die Vorlage.
Ergänzend teilt er mit, dass die Teilnahme am Klimapakt im ersten Schritt auf 50 Kommunen beschränkt sei und die Vergabe nach dem Windhundprinzip erfolge. Nach aktuellem Kenntnisstand stünden die ersten 50 Kommunen bereits fest. Die Verbandsgemeinde Nastätten käme damit erst in der nächsten Runde zum Zuge.
Ratsmitglied Winter fragt nach der Beteiligungsmöglichkeit der Ortsgemeinden. Der Vorsitzende legt dar, dass die Ortsgemeinden nach Beitrittsbeschluss durch die Verbandsgemeinde mit beitreten können. Ein Beitritt von Seiten der Ortsgemeinde ohne die Verbandsgemeinde, sei nicht möglich.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verbandsgemeinde tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form an das MKUEM abzugeben.
Zu Punkt 10: Kommunales Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird beschlossen die Projekte Energetische Dachsanierung Verbandsgemeindeverwaltung mit Erstellung einer Photovoltaikanlage, Schaffung von Flutmulden im Forst, Beleuchtung des Fußweges zwischen Zentrale Sportanlage und Grundschule, Förderung der Anschaffung von öffentlichen Ladesäulen auf Ebene der Ortsgemeinden (Schaffung Ladesäulennetz) und die Schaffung eines Kleinprojektförderprogramms (Bsp. Blühstreifenförderung) weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt die einzelnen Projekte im Detail auszuarbeiten.
Zu Punkt 11: Vorschlag einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Nastätten
Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort an Herrn Zimmermann, welcher sich kurz dem Verbandsgemeinderat vorstellt.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Amtsgericht Lahnstein vorzuschlagen, Herrn Gerhard Zimmermann, 56357 Rettershain als stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Nastätten zu ernennen.
Zu Punkt 12: Information über ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters
Der Vorsitzende informiert über seine ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter.
Die ausführliche Liste war der Sitzungseinladung beigefügt und wird auf der Homepage veröffentlicht.
Zu Punkt 13: Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende dankt und schließt um 20:15 Uhr die Sitzung.