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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Freie Fahrt für Rettungskräfte am Waldschwimmbad Nastätten

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass im Bereich des Waldschwimmbades Nastätten ausschließlich auf den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf.

Besonders wichtig: Die gekennzeichneten Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Diese dienen nicht als „Kurz-mal-nur-fünf-Minuten“-Parkplatz, geschweige denn als „Weil-es-nicht-so-weit-ist“-Parkplatz, sondern müssen im Ernstfall für Feuerwehr, Rettungsdienst und andere Einsatzkräfte ohne Hindernisse nutzbar sein.

Fahrzeuge, die in Rettungswegen oder außerhalb der freigegebenen Flächen abgestellt werden, müssen mit einer Verwarnung rechnen. In bestimmten Fällen kann außerdem ein Abschleppen des Fahrzeugs erforderlich werden.

Die Verwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher um Beachtung der Beschilderung und gegenseitige Rücksichtnahme. Wer innerhalb der Markierungen parkt, sorgt nicht nur für Ordnung, sondern hilft im Zweifel auch dabei, dass Hilfe schnell dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Gästen eine angenehme und erholsame Zeit im Waldschwimmbad Nastätten.