Das Bürgerhaus ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wieder für die Nutzung geöffnet.
das Bürgerhaus ist grundsätzlich zur Nutzung wieder geöffnet. Sofern über die Coronabekämpfungsverordnung keine Einschränkung für die nutzenden Personen oder Gruppen besteht, können die gewohnten Buchungen wahrgenommen werden.
Bitte beachten Sie ihre Pflichten zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie die Regelungen zu Veranstaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung. Ansprechpartner finden Sie hier:
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/ansprechpartner.html