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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis der Verbandsgemeindekasse

Die Verbandgemeindekasse Nastätten bittet darum, bei Überweisungen immer das Kassenzeichen als Verwendungszweck anzugeben. Sie unterstützen damit die korrekte Verbuchung.

Bei Spenden, für die eine Spendenquittung ausgestellt werden soll, sind folgende Angaben im Überweisungstext zu machen:

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Vollständiger Name und Adresse des Spenders

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begünstigte Ortsgemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde/KiGa-Zweckverband

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Wort „Spende“

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genau bezeichneter Spendenzweck.

Leider kann nur für bestimmte gemeinnützige Zwecke eine Spendenquittung erstellt werden. Deshalb ist es ratsam, vorher mit dem Stadt-/Ortsbürgermeister oder der Verbandsgemeindekasse, Frau Pabst-Gottfried (Tel. 06772/802-61) zu sprechen.

Für die Vorlage beim Finanzamt ist eine Spendenquittung nur für Spenden über 300,00 € erforderlich. Für Spenden unter 300,00 € gilt der Kontoauszug oder die Quittung bei Barzahlung als vereinfachter Spendennachweis.

Für Sachspenden können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Spendenquittungen erstellt werden. Wenden Sie sich bitte vorher an die Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Gregorius (Tel. 06772/802-60)