Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Jörg Rörig aus der Funktion des stellvertretenden Wehrführers zum 15.08.2025 der Einheit Miehlen ist ein/eine neuer/neue stellvertretender Wehrführer/Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz –LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der/die zu bestellende stellvertretende Wehrführer/Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Miehlen –soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Miehlen zur Wahlversammlung für Freitag, den 15. August 2025, 19:00 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus, Krämergasse 22 in 56357 Miehlen herzlich ein.
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines/einer neuen stellvertretende Wehrführers/Wehrführerin |
| 4. | Ernennung eines/einer neuen stellvertretenden Wehrführers/Wehrführerin |