Die Eigentümerin/der Eigentümer des o. g. Personenkraftwagens wird hiermit aufgefordert, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Zimmer 24 zu melden und unter Vorlage des Fahrzeugbriefes und Kaufvertrages den Eigentumsanspruch geltend zu machen.
Das Fahrzeug war zuletzt in 56357 Strüth, in der Wisperstraße Höhe Nastätter Straße abgestellt.
Die aktuellen Melde- bzw. Adressdaten vom rechtmäßigen Eigentümer sind nicht bekannt.
Das Fahrzeug wurde aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt und sichergestellt.
Sollte sich die Eigentümerin/der Eigentümer des o. g. Personenkraftwagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten melden, so wird das Fahrzeug der Verwertung zugeführt.