Für die Einheit Berg soll ein / eine Wehrführer/Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren bestellt werden.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz –LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Berg –soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Berg zur Wahlversammlung für Donnerstag, den 24. August 2023, 19:00 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 5 in 56357 Berg herzlich ein.