Auf dem Friedhof in Diethardt werden demnächst Grabstätten aufgelöst, deren
festgelegte Nutzungszeit abgelaufen ist.
Da die Nutzungsdauer dieser Grabstätten vollständig beendet ist und eine erneute Vergabe des Nutzungsrechts gem. Friedhofssatzung nicht vorgesehen ist, erfolgt die Einebnung der Fläche gemäß den rechtlichen Vorgaben der geltenden Friedhofssatzung.
Angehörige werden gebeten, vorhandenen Grabschmuck, sowie sonstige persönliche Gegenstände bis spätestens den 15.10.2026 zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt übernimmt die Ortsgemeinde Diethardt keine Haftung mehr für zurückgelassene Gegenstände. Ein Anspruch auf Aufbewahrung der zurückgelassenen Gegenstände besteht nicht und wird von der Ortsgemeinde ausgeschlossen.
Bei Rückfragen steht die Ortsgemeinde, sowie die Verbandsgemeindeverwaltung in der Bahnhofstraße 1 in 56355 Nastätten zur Verfügung. Erreichen können Sie hier Frau Merkel unter der Tel.: 06772/802-44 und Frau Klein unter der Tel.: 06772/802-378.