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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzungdes Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt für das Haushaltsjahr 2023

Die Zweckverbandsversammlung hat am 29. November 2022 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 560.170 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 560.170 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 503.687 €

die ordentlichen Auszahlungen auf 503.687 €

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen 0 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen 0 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit 0 €

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 503.687 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 503.687 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr 0 €

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 - €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 - €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 - €

§ 6 Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:

Rhein-Lahn-Kreis —  10,000 %

Stadt Lahnstein —  13,672 %

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau —  29,582 %

Verbandsgemeinde Loreley —  23,980 %

Verbandsgemeinde Nastätten  —  22,766 %

 — 100,000 %

Nastätten, den 09.01.2023 — Jens Güllering
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.01.2023 bis 03.02.2023 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.

Nastätten, den 09.01.2023 — Jens Güllering
Verbandsvorsteher