Das Schiedsamt dient der außergerichtlichen Streitschlichtung
Die seit einiger Zeit unbesetzte Funktion der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nastätten konnte jüngst mit Gerhard Zimmermann aus Rettershain besetzt werden.
Nach Bestätigung durch den Verbandsgemeinderat wurde Zimmermann ernannt, verpflichtet und durch den Direktor des Amtsgerichts Lahnstein vereidigt.
Beigeordnete Nadine Bärz beglückwünschte den „neuen“ stellvertretenden Schiedsmann und sprach ihm Dank und Anerkennung für die Bereitschaft zur Übernahme dieses Amtes aus.
Neben vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten war Gerhard Zimmermann insgesamt 26 Jahre Ortsbürgermeister der Gemeinde Rettershain und hat bereits viele Erfahrungen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürger gesammelt.
Gerhard Zimmermann ist auf fünf Jahre gewählt.
Für die Funktion einer stellvertretenden Schiedsperson sind spezielle Vorkenntnisse nicht erforderlich. Mitzubringen sind Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Schiedspersonen dienen der außergerichtlichen Streitschlichtung. Sie sind unparteiisch, zur Verschwiegenheit verpflichtet und ehrenamtlich tätig.
Als örtlich zuständige Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nastätten ist Jan Menzel aus Buch tätig. Zunehmend werden Streitigkeiten ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht. Schiedspersonen versuchen unparteiisch, zusammen mit allen Beteiligten, eine gütliche Einigung im Vorfeld zu finden.
So kann eine Schiedsperson z. B. in Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausbewohnern vermitteln, bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen. Und auch bei bestimmten Straftaten, wie z.B. Bedrohung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung, sofern die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneint.
Das formelle Verfahren ist unbürokratisch und beginnt mit der schriftlichen oder mündlichen Antragstellung bei der örtlich zuständigen Schiedsperson.
Die Kosten liegen je nach Umfang und schwierigen Fällen zwischen 15 EURO und 60 EURO. In besonderen Fällen kann die Schiedsperson auch die Gebühren reduzieren oder die Gebühr entfallen lassen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme gibt‘s auf der Internetseite: aglah.justiz.rlp.de