Die Liste der Personen, die zum Amt eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 31. Juli bis 08. August bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 002, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, während der Dienstzeit zu jedermanns Einsicht offen.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder mündlich bei der unterzeichneten Behörde geltend gemacht werden.