| Sitzungsort: | Dorfgemeinschaftshaus in Himmighofen, Schulstraße 2, 56357 Himmighofen |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:40 Uhr |
Unter Vorsitz von Bürgermeister Güllering sind anwesend:
a) Beigeordnete: Ernst-Georg Peiter, Heike Winter, Nadine Bärz
b) Ratsmitglieder Verbandsgemeinderat Nastätten: Kai Brand, Klaus Brand, Cedric Crecelius, Horst Fäseke, Martin Gasteyer, Norbert Hißnauer, Uwe Holstein, Tim Köhler, Tanja Mifka, Holger Breithaupt, Roger Groß, Barbara Ohlemacher, Manfred Palm, Grit Palme, Mario Winterwerber, Ralf Zimmerschied, Dr. Heiner Keltsch, Rainer Schmelzeisen, Susanne Schmitter, Wolfgang Bärz, Thomas Scholl, Heike Ullrich, Jörg Winter
c) von der Verwaltung: Silvia Dick, Patrick Friedrich, Jürgen Kuhn, Angela Michel, Robin Balzer, Sandra Köhler
d) Sonstige Teilnehmer: Stephan Allmeroth; Nina Berghäuser, Ortsgemeinde Lipporn; Thilo Dehe, Ortsgemeinde Hunzel; Heiko Singhof, Ortsgemeinde Berg; Uwe Maus, Ortsgemeinde Oberbachheim
e) Gäste/Zuhörer ./.
f) es fehlen folgendeBeigeordnete/Ratsmitglieder: Lothar Bindczeck, Hans Joachim Rzeniecki, Jan Menzel, Bernhard Hartmann, Heiko Zöller, Carsten Göller, Gerd Grabitzke, Marco Ludwig, Rudolf Minor, Alisha Dillenberger
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Ernennung des Bürgermeisters für die zweite Amtszeit |
| 3. | Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
| 4. | Einwohnerfragestunde |
| 5. | Bericht über Ausschusssitzungen |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten, Teilbereich Ortsgemeinde/Gemarkung Lipporn |
| a. Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung | |
| b. Auftrag an das Planungsbüro den vorliegenden Planentwurf aus der frühzeitigen Unterrichtung entsprechend der Beschlussfassung aus a) zu aktualisieren | |
| c. Freigabe des aktualisierten Entwurfs zur Durchführung der regulären Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB | |
| d. Auftrag an die Verwaltung (34/2022/040) | |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Umbenennung der 19. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten (34/2022/041) |
| 8. | Vergabeder Raumlufttechnischen Anlage im Hallenbad in Miehlen (34/2022/042) |
| 9. | Feuerwehrangelegenheiten |
| 9.a | Sachstandsmitteilung Feuerwehrgerätehaus Nastätten und Kompetenzübertragung auf den Bauausschuss (34/2022/043) |
| 9.b | Anpassung der Kostensätze nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (34/2022/030) |
| 9.c | Ertüchtigung des Sirenennetzes (34/2022/038) |
| 9.d | Bekanntgabe Eilentscheidung |
| 10. | Lieferung warme Mittagsverpflegung für die Grundschulen (34/2022/048) |
| 10.1 | Lieferung von warmer Mittagsverpflegung (Cook & Hold) für die Grundschulen Miehlen und Nastätten ab dem Schuljahr 2022/2023 (34/2022/058) |
| 11. | Neufassung der Freibadgebührensatzung (34/2022/037) |
| 12. | Finanzzwischenbericht 2022 (34/2022/039) |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über den Wasserlieferungsvertrag mit dem Zweckverband RheinHunsrück Wasser (34/2022/046) |
| 14. | Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV (34/2022/036) |
| 15. | Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen |
Öffentlicher Teil
Zu Punkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 04.07.2022 ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und dass der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.
Ortbürgermeister Breithaupt begrüßt ebenfalls und stellt die Ortsgemeinde Himmighofen vor.
Zu Punkt 2: Ernennung des Bürgermeisters für die zweite Amtszeit
Der erste Beigeordnete Ernst-Georg Peiter überreicht Bürgermeister Güllering die Ernennungsurkunde.
Zu Punkt 3: Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderats zu.
Zu Punkt 4: Einwohnerfragestunde
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Punkt 5: Bericht über Ausschusssitzungen
Der Vorsitzende berichtet über die Sitzung des Werkausschusses vom 23.06.2022, in der unter anderem die Entgeltkalkulation vorgestellt wurde. Der Verbandsgemeinderat werde sich in der Septembersitzung damit befassen. Außerdem wurde über die Vergabe der Kanal- und Wasserleitungserneuerung in der Römerstraße in Marienfels beraten und beschlossen. Des Weiteren standen die Vergabe der Erschließung Neubaugebiet „Kappesstücker II“ in Kasdorf, die Regenerierung von sechs Brunnen sowie der Wasserliefervertrag mit dem Zweckverband RheinHunsrück-Wasser auf der Tagesordnung. Mitteilungen gab es über den Klärschlammbunker der Kläranlage Niederwallmenach, die Umgehung Marienfels/Miehlen, die Hochbehälter Horstberg und Dachskopf, Poolbefüllungen und die Wasserknappheit.
In der Bauausschusssitzung wurden die ersten Entwürfe für das neue Feuerwehrgerätehaus Nastätten vorgestellt und über die Projektstruktur, die regelmäßigen Abstimmungen und die Einbindung der unterschiedlichen Akteure berichtet. Man habe über die Vergabe der Kampfmittelsondierung für das Baugrundstück des Feuerwehrgerätehauses Nastätten und die Anschaffung eines Grünabfallcontainers für die zentrale Sportanlage beraten und beschlossen.
Der Schulträgerausschuss habe über den Antrag der SPD-Fraktion „Tablets für alle Grundschüler“ beraten. Ergebnis der Beratung war, zunächst keine Vollausstattung zu verfolgen, sondern stattdessen die Medienkonzepte der Schulen fortzuschreiben, um die Bedarfe zu konkretisieren. Außerdem habe man sich mit dem Thema Nachmittagsverpflegung und der angekündigten Preiserhöhung befasst.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses habe man sich mit Themen der heutigen Sitzung sowie der Anschaffung von Satellitentelefonen, dem Kauf einer neuen Telefonanlage für die Grundschule Miehlen, der Digitalausstattung der Grundschulen sowie Personalangelegenheiten auseinandergesetzt.
Zu Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten, Teilbereich Ortsgemeinde/Gemarkung Lipporn
| a. | Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung |
| b. | Auftrag an das Planungsbüro den vorliegenden Planentwurf aus der frühzeitigen Unterrichtung entsprechend der Beschlussfassung aus a) zu aktualisieren |
| c. | Freigabe des aktualisierten Entwurfs zur Durchführung der regulären Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB d. Auftrag an die Verwaltung |
zu a)
Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der interkommunalen Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten werden mit dem in der Anlage dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
1. Beschluss
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt.
2. Beschluss
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt.
3. Beschluss
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt. Der Umweltbericht wird für die Offenlage aktualisiert.
4. Beschluss
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt.
5. Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt.
6. Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt. Der Plankonzeption wird der planerische Vorrang eingeräumt.
7. Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt. Der Plankonzeption wird der planerische Vorrang eingeräumt.
8. Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird für die Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kein Planänderungsbedarf erkannt.
9. Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur planerischen Deckungsgleichheit der beiden Planungsebenen (vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung) wird die Plandarstellung der Sonderbaufläche im Flächennutzungsplanentwurf im Nordwesten reduziert auf die flächenhafte Abgrenzung entsprechend des Bebauungsplans. Einzelheiten sind der Offenlagefassung des Flächennutzungsplanentwurfs zu entnehmen.
zu b)
Auftrag an das Planungsbüro
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH wird beauftragt den vorliegenden Planentwurf nebst Anlagen aus der frühzeitige Unterrichtung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) entsprechend den gefassten Beschlüssen aus a) (Würdigung aus den Abwägungsergebnissen) zu aktualisieren.
zu c)
Freigabe des neuen Entwurfs und Durchführung der regulären Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den aktualisierten Planentwurf 20. Änderung Flächennutzungsplan der VG Nastätten bestehend aus Planzeichnung, Begründung, nebst Umweltbericht wird aufgrund des gefassten Beschlusses aus b) freigegeben und dem Zusammenhang gebilligt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten wird ermächtigt den aktualisierten Planentwurf 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten bestehend aus Planzeichnung, Begründung, nebst Umweltbericht und Würdigung zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB offenzulegen. Ferner soll die interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs.2 BauGB im selben Zeitraum durchgeführt werden.
zu d)
Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt das Planungsbüro zu unterstützen.
Zu Punkt 7: Beratung und Beschlussfassung über die Umbenennung der 19. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die 19. Fortschreibung der Verbandsgemeinde Nastätten soll die Bezeichnung 21. Gesamtfortschreibung der Verbandsgemeinde Nastätten erhalten.
Zu Punkt 8: Vergabe der Raumlufttechnischen Anlage im Hallenbad in Miehlen
Der Vorsitzende führt in die Thematik ein.
Ratsmitglied Bärz hätte gerne noch Vergleichsangebote gesehen.
Herr Balzer erklärt, dass die Preise mit dem letzten Jahr vergleichbar sind.
Der Vorsitzende ergänzt, dass laut dem Büro Scheid die Preise auf Normalniveau liegen und mit dem Marktwert vergleichbar sind.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Es wird die Beauftragung der Firma Maxeiner GmbH mit dem Bau der
raumlufttechnischen Anlage für das Hallenbad in Miehlen zu einem Preis
gemäß Nachtragsangebot von 171.552,49 € brutto beschlossen.
Zu Punkt 9: Feuerwehrangelegenheiten
Zu Punkt 9.a: Sachstandsmitteilung Feuerwehrgerätehaus Nastätten und Kompetenzübertragung auf den Bauausschuss
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit der Verbandsgemeinde Nastätten wird ermächtigt die Vorentscheidungen über Ausstattungsvarianten zu treffen. Die Pläne werden entsprechend überarbeitet und zur Freigabe und Bauantragsstellung dem Verbandsgemeinderat vorgelegt.
Zu Punkt 9.b: Anpassung der Kostensätze nach § 36 Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz
Der Vorsitzende berichtet, dass in der Haupt- und Finanzausschusssitzung die Frage aufkam, wie die Fördervereinsfahrzeuge berücksichtigt würden. Grundlage der Kostensätze sei eine Mischkalkulation. Die Fahrzeuge seien in dieser nicht mit eingerechnet, würden aber entsprechend abgerechnet.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anpassung der Kostensätze in der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nastätten und der Anlage zur Satzung zu.
Zu Punkt 9.c: Ertüchtigung des Sirenennetzes
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Kosten aktuell ohne Förderung berechnet sind.
Ratsmitglied Bärz meldet sich zu Wort. Auch wenn die Feuerwehren mit Funkmeldeempfängern ausgestattet werden, sollten aus seiner Sicht die Sirenen im Alarmfall trotzdem aktiviert werden.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die technische Möglichkeit dafür bestehen bleiben soll. Es soll noch abgesprochen werden, wie in den einzelnen Gemeinden damit umgegangen wird.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Konzept zur Ertüchtigung des Sirenennetzes zu. Das vorhandene Sirenennetz soll auf elektronische Sirenen mit entsprechender Akku-Pufferung bis 2029 umgestellt bzw. ausgebaut werden. Dies soll in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung unter dem Grundsatz der Kostenteilung zu 1/3 VG und 2/3 Kreis nach Abzug möglicher Zuwendungen mit den Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein abzuschließen. Die entsprechenden Haushaltmittel sollen je nach Bedarf in den Folgejahren bereitgestellt werden.
Zu Punkt 9.d: Bekanntgabe Eilentscheidung
Der Vorsitzende schildert den Sachverhalt. Ursprünglich sei die Beschaffungsmaßnahme der digitalen Endgeräte für die Alarmierung planmäßig für Ende des Jahres 2022 vorgesehen und sollte in den Gremien im Herbst beraten werden. Nun kam am 17.06.2022 eine Mitteilung der ADD, dass der Anbieter eine Preissteigerung von 20-30 % ab dem 01.07.2022 angekündigt habe.
Der Verbandsgemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis.
Zu Punkt 10: Lieferung warme Mittagsverpflegung für die Grundschulen
Zu Punkt 10.1: Lieferung von warmer Mittagsverpflegung (Cook & Hold) für die Grundschulen Miehlen und Nastätten ab dem Schuljahr 2022/2023
Der Vorsitzende berichtet, dass auf die beschränkte Ausschreibung ein Angebot eingegangen ist. Die Kosten für das Mittagessen belaufen sich auf 4,90 € pro Portion.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Lieferung von warmer Mittagsverpflegung für die Grundschulen Nastätten (LOS 1) und Miehlen (LOS 2) ab dem Schuljahr 2022/2023 an die Firma Restaurant Burghof GmbH, Auf der Burg 1, 56370 Gutenacker zu vergeben.
Zu Punkt 11: Neufassung der Freibadgebührensatzung
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Öffnungszeiten nun bis 20.00 Uhr erweitert wurden. Auch werde in den Kernzeiten vor Ort ein Ticketverkauf angeboten. Er weist darauf hin, dass Tagestickets, die in der Verwaltung oder online gekauft werden, zu einem beliebigen Tag eingelöst werden können. Ein Hotspot sei am Schwimmbad installiert worden. Im letzten Jahr habe man insgesamt 8 Schwimmkurse angeboten.
In diesem Jahr seien bislang 6 gewesen.
Ratsmitglied Ohlow weist darauf hin, dass auch in Holzhausen Schwimmkurse angeboten werden. Außerdem spricht sie die Personalsituation im Schwimmbad in Holzhausen an. Hier wird es in den nächsten Jahren problematisch, da der Mitarbeiter, der hauptsächlich die Schwimmbadaufsicht wahrgenommen hat, in Rente gehen wird. Ratsmitglied Bärz fragt an, wie man in Zukunft den Eintritt regeln wird und ob es doch wieder einen Automaten geben wird. Der Vorsitzende erklärt, dass man sich hiermit noch einmal befassen wird.
Außerdem fragt Ratsmitglied Bärz nach, ob es für eine Sanierung Zuschüsse geben kann. Der Vorsitzende schildert, dass man bereits 2019 einen Antrag auf Bundesfördermittel gestellt hat. Gegebenenfalls könnte auch eine Förderung durch das Land erfolgen. Aktuell gebe es keine Probleme mehr mit dem Wasserverlust. Die Wassertemperatur betrage erfreulicherweise 23-24 Grad.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Änderung der Freibadgebührensatzung wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zu Punkt 12: Finanzzwischenbericht 2022
Kämmerer Jürgen Kuhn stellt den Finanzzwischenbericht vor. Darin sei noch nicht die Lüftungsanlage im Schwimmbad Miehlen enthalten. Aus jetziger Sicht sei kein Nachtrag erforderlich.
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.
Zu Punkt 13: Beratung und Beschlussfassung über den Wasserlieferungsvertrag mit dem Zweckverband RheinHunsrück Wasser
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Wasserlieferungsvertrag mit dem
Zweckverband RheinHunsrück Wasser in der vorliegenden Form zu.
Zu Punkt 14: Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV wird in der vorgeschlagenen Form zugestimmt.
Zu Punkt 15: Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen
Der Vorsitzende informiert über folgendes:
| a) | Die Arbeitslosenzahl beträgt mit Stand Juni 3%. |
| b) | Im Rahmen des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts habe man bislang 7 Ortsgemeinden begangen. Weitere werden in einer nächsten Phase folgen. |
| c) | Die TSM-Zertifizierung der Verbandsgemeindewerke sei bis Ende 2024 verlängert worden. |
| d) | Es zeichne sich ab, dass die Stadt Lahnstein dem Zweckverband Feuerwehrwerkstatt beitreten wird. |
| e) | Aktuell seien 173 ukrainische Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Nastätten gemeldet. Seit Kriegsbeginn haben 198 Flüchtlinge Zuflucht in der Verbandsgemeinde gesucht. 22 Flüchtlinge seien zwischenzeitlich wieder in die Ukraine zurückgereist oder verzogen. |
| f) | In der Verbandsgemeinde Nastätten wird es nun auch eine Gemeindeschwester Plus geben. Sie wird ab 01.08.2022 ihren Dienst aufnehmen. Die Stelle wird zu 50% von der Appollonia von Ehr –Stiftung gefördert. |
| g) | In Sachen Breitbandanschluss gehe man davon aus, dass die Schulen in der Verbandsgemeinde Nastätten voraussichtlich bis Ende des Jahres am Netz sein werden. Auf die Ausschreibung der weißen Flecken/Gewerbegebiete seien Angebote eingegangen, die nun von Seiten des Kreises geprüft würden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau gestalte sich schwierig. Die Erschließung von Neubaugebieten und Gewerbegebieten sei schwierig. Hier müssten Prozesse entwickelt und geschaffen werden, um eine Erschließung zu gewährleisten. Die „Unsere Grüne Glasfaser“ habe Interesse an einem Ausbau bekundet. Die Verhandlungen liefen jedoch zäh. Die Deutsche GigaNetz plane Glasfaser für Heidenrod und starte im Juli mit der Nachfragebündelung. Man habe Kontakt für den Ausbau in der Verbandsgemeinde Nastätten aufgenommen. |
| h) | Ratsmitglied Winter meldet sich zu Wort und verweist auf ein Schreiben des deutschen Städtetages im Hinblick auf Maßnahmen zur Energieeinsparung. Der Vorsitzende nimmt Stellung zur Situation der Gasmangellage. Es sei gut, dass viele wesentliche Gebäude mit Holzhackschnitzeln beheizt werden wie beispielsweise die Schulen und das Krankenhaus. Aktuell seien keine weiteren Planungen erforderlich. |
| i) | Ratsmitglied Gasteyer führt die Thematik Baustelle Hochbrücke in Lahnstein an. Er rege an, dass die Verwaltung sich mit der Pendler-App beschäftige, in der man Pendlerströme vernetzen könne. Er bittet darum, im nächsten Haupt- und Finanzausschuss die Produkte vorzustellen. |
| j) | Ratsmitglied Winter weist darauf hin, dass die Strecke Ruppertshofen-Miehlen ab dem 01.08.2022 bis zur Fertigstellung der Umgehungsstraße gesperrt wird. |
| k) | Ratsmitglied Brand verweist auf einen Artikel der Rhein-Zeitung über eine Abwasseranalyse auf Corona. Ihn interessiert, wie dies genau abläuft, was dies kostet und bittet festzustellen, ob dies für die Verbandsgemeinde Nastätten interessant ist. Der Vorsitzende merkt an, dass bereits eine Anfrage diesbezüglich von Gerhard Werner vorliegt. Er werde sich hier mit dem Gesundheitsamt austauschen. |
| l) | Der Vorsitzende weist auf das Bürgerfest hin, das am 31.07.2022 in Bogel stattfinden wird. |
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende dankt und schließt um 20:40 Uhr die Sitzung.