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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Maschinen und Gerätelärm

Eine immer wieder genannte Belästigung geht von Maschinen aller Art wie z.B. Rasenmähern, Bau- und Gartenmaschinen aus. Sei es, dass der Nachbar Rasen mäht, Bretter schneidet oder mit der Motorsäge Bäume fällt. Alle diese Arbeiten sind mit Lärmbelästigungen verbunden. Hierzu sind sowohl die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes), hier §§ 7 und 8wie auch das in Rheinland-Pfalz gültige Landesimmissionsschutzgesetz zu beachten.

Für Geräte und Maschinen besteht gemäß § 8 eine Betriebszeiteinschränkung, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden gilt u. a. folgendes:

  1. Rasenmäher (auch geräuscharme bzw. Rasenmähroboter) dürfen nur in der Zeit von 7 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen.
  1. Das Betriebsverbot von 13 bis 15 Uhr gilt nicht für Rasenmäher, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden.
  1. Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Auch im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder im gewerblichen Bereich ist der Gebrauch der vorgenannten Geräte nur während dieser Zeiträume zulässig.

Der Verstoß, gegen eine der vorgenannten Bestimmungen, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 LImSchG).

Nastätten, den 08. August 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
Jens Güllering
Bürgermeister