Eine immer wieder genannte Belästigung geht von Maschinen aller Art wie z.B. Rasenmähern, Bau- und Gartenmaschinen aus. Sei es, dass der Nachbar Rasen mäht, Bretter schneidet oder mit der Motorsäge Bäume fällt. Alle diese Arbeiten sind mit Lärmbelästigungen verbunden. Hierzu sind sowohl die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes), hier §§ 7 und 8wie auch das in Rheinland-Pfalz gültige Landesimmissionsschutzgesetz zu beachten.
Für Geräte und Maschinen besteht gemäß § 8 eine Betriebszeiteinschränkung, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden gilt u. a. folgendes:
Der Verstoß, gegen eine der vorgenannten Bestimmungen, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 LImSchG).