Die bis einschließlich 15.08.2022 fällig gewesenen Steuern und Abgaben und die Gewerbesteuer werden hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 26.08.2022 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Steuerkonten (Kassenzeichen) auf Ihrer Überweisung.