Am 15.08.2025 wird die 3. Rate der Steuern und Abgaben, der Gewerbesteuer und der wiederkehrenden Beiträge für Wasser und Abwasser fällig.
Damit wir Ihre Zahlung dem richtigen Steuerkonto zuordnen können, bitten wir um Angabe der entsprechenden Kassenzeichen.
Wir bitten die Überweisung so vorzunehmen, dass sie am Fälligkeitstermin bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist.
Bei bestehender SEPA-Lastschrift bitten wir keine Überweisungen vorzunehmen.