zu einer Versammlung zur Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin für die Feuerwehreinheit Bettendorf
Für die Einheit Bettendorf soll ein / eine Wehrführer/Wehrführerin und ein / eine stellv. Wehrführer / Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren bestellen werden.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bettendorf -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Bettendorf zur Wahlversammlung für Montag, den 26. September 2022, 20:00 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus, Bornkippel 1 in 56355 Bettendorf herzlich ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |
| 5. | Ernennung eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |