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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus

Projektideen gesucht!

Erster Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in neuer Förderperiode ab 2023

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren ersten Förderaufruf.

Antragstellende haben bis zum 16. Oktober 2023 Zeit, umsetzungsreife Projekte bei der LEADER-Geschäftsstelle in Diez einzureichen.

Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus im November 2023 vorgenommen.

Entscheidend für die Auswahl eines Vorhabens ist, wie gut es die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Leitbild „Über Grenzen hinaus wachsen…“ unterstützt. Die Handlungsfelder sind „Natur, Umwelt und Klima“, „Wirtschaft und Bildung“, „Vielfältige Kultur und Gesellschaft“ und „Attraktive Dörfer und Städte“.

Vorhabenträger:innen können Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. Alle Antragsstellende sind aufgerufen, nach Beratung durch das Regionalmanagement, ihre Vorschläge in Form eines Projektsteckbriefes bei der LAG einzureichen. Weitere Informationen dazu und alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de.

Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf

Fördermittelbudget:

bis zu 322.000 Euro (EU-Mittel, davon bis zu 50.000 Euro Mittel des Landes Rheinland-Pfalz, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt)

Datum des Aufrufs:

23.08.2023

Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe:

16.10.2023 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch die LAG:

voraussichtlich 28. November 2023

Inhalt des Aufrufes:

Alle Projekte, die zur Umsetzung der LILE beitragen

Stelle für die Einreichung der Anträge:

LEADER-Geschäftsstelle der LAG Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1.

Einreichen des ausgefüllten Projektsteckbriefes inklusive aller relevanten Anlagen durch den Vorhabenträger bei der LEADER-Geschäftsstelle (VG Diez).

2.

Prüfung des Projektsteckbriefs durch das Regionalmanagement, auf Vollständigkeit (bspw. Vorhandensein aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit.

3.

Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung.

4.

Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

5.

Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion durch den Projektträger zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach Auswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.

Im Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus steht Ihnen Beatrix Ollig unter 0261 / 3043941 oder beatrix.ollig@sweco-gmbh.de gerne für eine Beratung zur Verfügung!