Projektideen gesucht!
Dritter Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten
in der Förderperiode ab 2023
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren dritten Förderaufruf.
Antragstellende haben bis zum 30. September 2024 Zeit, umsetzungsreife Projekte bei der
LEADER-Geschäftsstelle in Diez einzureichen.
Aus diesen werden Anfang April 2024 förderwürdige Vorhaben von der LAG Lahn-Taunus ausgewählt.
Entscheidend für die Auswahl eines Vorhabens ist, wie gut es die Region voranbringt und die Umsetzung der
lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Leitbild „Über Grenzen hinaus
wachsen…“ unterstützt. Die Handlungsfelder sind „Natur, Umwelt und Klima“, „Wirtschaft und Bildung“,
„Vielfältige Kultur und Gesellschaft“ und „Attraktive Dörfer und Städte“.
Vorhabenträger:innen können Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder
Unternehmen sein. Alle Antragsstellenden sind aufgerufen, nach Beratung durch das Regionalmanagement,
ihre Vorschläge in Form eines Projektsteckbriefes bei der LAG einzureichen. Weitere Informationen dazu und
alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de/Downloads
Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf
Fördermittelbudget: bis zu 555.278,32 Euro (EU-Mittel, davon bis zu
320.002,67 € Euro Mittel des Landes Rheinland-Pfalz, unter
dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt)
Datum des Aufrufs: 05.08.2024
Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 30.09.2024 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch die LAG: 13.11.2024
Inhalt des Aufrufes: Alle Projekte, die zur Umsetzung der LILE beitragen
LEADER-Geschäftsstelle der LAG Lahn-Taunus,
Stelle für die Einreichung der Anträge:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-
Straße 1, 65582 Diez
Ablauf des Auswahlverfahrens:
1. Einreichen des ausgefüllten Projektsteckbriefes inklusive aller relevanten Anlagen durch den
Vorhabenträger bei der LEADER-Geschäftsstelle (VG Diez).
2. Prüfung des Projektsteckbriefs durch das Regionalmanagement, auf Vollständigkeit (bspw. Vorhandensein
aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit.
3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch
die LAG in der Auswahlsitzung.
4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung
stehenden Budget.
5. Formale Antragstellung des Vorhabensträgers über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach Auswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt
grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der
Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann mit der
Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.
Im Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus steht Ihnen Beatrix Ollig unter
0261 / 3043941 oder beatrix.ollig@sweco-gmbh.de gerne für eine Beratung zur Verfügung!
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