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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern und der deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, den 10. November 2024, findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Rhein-Lahn-Kreises statt.

II.

1.

Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein beantragen.

2.

Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a)

als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b)

durch Einbürgerung,

c)

nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

d)

nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, (Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund), nicht von Amts wegen in das Wähler-verzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum Freitag, den 08. November 2024, 18:00 Uhr,

bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein erhalten.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht

oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Bad Ems, 21. August 2024
Jörg Denninghoff
Landrat, zugleich Kreiswahlleiter