In einem Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat die Kreisverwaltung als untere Landwirtschaftsbehörde zu prüfen, ob Landwirte an dem käuflichen Erwerb des/der nachstehend bezeichneten land- bzw. forstwirtschaftlichen Grundstücks/e interessiert sind:
Gemarkung: Lautert
Flur: 5 Flurstück: 45, Ackerland, Pfingstberg, 7.291 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Ems - Untere Landwirtschaftsbehörde - schriftlich bekunden.