Für die Einheit Bachheimer Grund soll ein / eine Wehrführer/Wehrführerin und zwei stellv. Wehrführer / Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren bestellen werden.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bachheimer Grund (Kehlbach, Niederbachheim, Oberbachheim und Winterwerb) -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Bachheimer Grund zur Wahlversammlung für Montag, den 27. Februar 2023, 19:00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus, Bergstraße 3, 56355 Oberbachheim herzlich ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Wahl zwei neue stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin |
| 5. | Ernennung eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |