Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 09.01.2023 die vom Verbandsgemeinderat Nastätten am 01.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung Begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Verbandsgemeinderat hat am 01. Dezember 2022 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 11.817.331 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.786.507 €
Jahresüberschuss 30.824 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 11.555.552 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 11.066.485 €
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen 489.067 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen 0 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 1.458.000 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 3.713.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -2.255.000 €
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 1.765.933 €
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 1.765.933 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 14.779.485 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 14.779.485 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 0 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2023
auf 1.765.000 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind,
wird auf 10.666.455 €
(davon 1.885.100,00 € zinslose Landesdarlehen)
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Investitionsauszahlungen belasten,
werden auf 16.000.000 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke wird auf 6.880.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird im Haushaltsjahr 2023 auf 3.000.000 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke wird im Wirtschaftsjahr 2023 auf 3.000.000 €
festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit 27,0 % |
| 2. | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit 27,0 % |
| 3. | Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer mit 27,0 % |
| 4. | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Lohn- u. Einkommensteuer mit 27,0 % |
| 5. | Steuerkraftzahlen der Ausgleichszahlungen nach § 20a FAG 27,0 % |
| 6. | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer 27,0 % |
| 7. | Schlüsselzuweisungen mit 27,0 % |
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 27.780.319,72 €,
zum 31.12.2022 voraussichtlich 27.793.163,72 €
und zum 31.12.2023 voraussichtlich 27.823.987,72 €.
§ 7 Deckungsvermerke:
Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge bei der „Grundversorgung und Hilfen in anderen Lebenslagen“ (Produktgruppe 3.1.1) sowie bei den „Hilfen für Asylbewerber“ (Produktgruppe 3.1.3) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.
§ 8 Altersteilzeit
Die Zahl der nach § 43 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 75a und § 75 b Landesbeamtengesetz (LBG) bzw. des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird im Haushaltsjahr gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.05.2018 wie folgt festgesetzt:
| Beamte: | 0 Fälle (entspricht 0 Stellen) |
| Tariflich Beschäftigte: | 3 Fälle (entspricht 3,0 Stellen, davon 1 Fall besetzt) |
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.01.2023 bis 10.02.2023 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.