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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt für das Haushaltsjahr 2024

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt hat in ihrer Sitzung 11.12.2023 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zul. geänd. d. Art. 14 des Gesetzes v. 02.03.2017 (GVBl. S.21), i.V.m §§ 95 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung v. 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zul. geänd. d. Art. 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungdirektion als Aufsichtbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

670.862 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

670.862 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

604.731 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

604.731 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

205.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

205.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

809.731 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

809.731 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

0 €

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2022

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2023

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2024

- €

§ 6

Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:

Rhein-Lahn-Kreis

10,000 %

Stadt Lahnstein

13,672 %

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

29,582 %

Verbandsgemeinde Loreley

23,980 %

Verbandsgemeinde Nastätten

22,766 %

100,000 %

Nastätten, den 25.01.2024
gez.
Jens Güllering
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2024 bis 05.02.2024 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.

Nastätten, den 25.01.2024
gez.
Jens Güllering
Verbandsvorsteher