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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Nastätten für das Haushaltsjahr 2024

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 10.01.2024 die vom Verbandsgemeinderat Nastätten am 07.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung Begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Verbandsgemeinderat hat am 07. Dezember 2023 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

13.158.477 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.137.232 €

Jahresüberschuss

21.245 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

12.527.574 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

11.988.365 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

539.209 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.819.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.504.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-5.685.000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.165.791 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

20.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.145.791 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

19.512.365 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

19.512.365 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

0 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2024 auf

5.165.000 €

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf

9.376.160 €

(davon 1.046.300,00 € zinslose Landesdarlehen) festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Investitionsauszahlungen belasten, werden auf

10.785.000 €

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke wird auf

7.640.000 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird im Haushaltsjahr 2024 auf

3.000.000 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke wird im Wirtschaftsjahr 2024 auf

3.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit

28,0 %

2.

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit

28,0 %

3.

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer mit

28,0 %

4.

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Lohn- u. Einkommensteuer mit

28,0 %

5.

Steuerkraftzahlen der Ausgleichszahlungen nach § 20a FAG

28,0 %

6.

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer

28,0 %

7.

Schlüsselzuweisungen bzw. Zuweisung zentrale Orte mit

28,0 %

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

28.378.343,90 €,

zum 31.12.2023 voraussichtlich

28.409.167,90 €

und zum 31.12.2024 voraussichtlich

28.430.412,90 €.

§ 7 Deckungsvermerke:

Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge bei der „Grundversorgung und Hilfen in anderen Lebenslagen“ (Produktgruppe 3.1.1) sowie bei den „Hilfen für Asylbewerber“ (Produktgruppe 3.1.3) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.

§ 9 Altersteilzeit

Die Zahl der nach § 43 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 75a und § 75 b Landesbeamtengesetz (LBG) bzw. des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird im Haushaltsjahr gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.09.2023 wie folgt festgesetzt:

Beamte:

0 Fälle (entspricht 0 Stellen)

Tariflich Beschäftigte:

3 Fälle (entspricht 3,0 Stellen, davon 1 Fall besetzt)

Nastätten, den 25.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
Jens Güllering, Bürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2024 bis 09.02.2024 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.

Nastätten, den 25.01.2024
Jens Güllering, Bürgermeister