Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 10.01.2024 die vom Verbandsgemeinderat Nastätten am 07.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Der Verbandsgemeinderat hat am 07. Dezember 2023 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
| im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.158.477 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 13.137.232 € |
| Jahresüberschuss | 21.245 € |
| im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 12.527.574 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 11.988.365 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 539.209 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.819.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.504.000 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -5.685.000 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.165.791 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 20.000 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 5.145.791 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 19.512.365 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 19.512.365 € |
| Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 0 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2024 auf | 5.165.000 € |
| festgesetzt. | |
| Der Gesamtbetrag der Kredite des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf | 9.376.160 € |
| (davon 1.046.300,00 € zinslose Landesdarlehen) festgesetzt. | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Investitionsauszahlungen belasten, werden auf | 10.785.000 € |
| festgesetzt. | |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke wird auf | 7.640.000 € |
| festgesetzt. | |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird im Haushaltsjahr 2024 auf | 3.000.000 € |
| festgesetzt. | |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke wird im Wirtschaftsjahr 2024 auf | 3.000.000 € |
| festgesetzt. | |
Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit | 28,0 % |
| 2. | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit | 28,0 % |
| 3. | Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer mit | 28,0 % |
| 4. | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Lohn- u. Einkommensteuer mit | 28,0 % |
| 5. | Steuerkraftzahlen der Ausgleichszahlungen nach § 20a FAG | 28,0 % |
| 6. | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer | 28,0 % |
| 7. | Schlüsselzuweisungen bzw. Zuweisung zentrale Orte mit | 28,0 % |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt | 28.378.343,90 €, |
| zum 31.12.2023 voraussichtlich | 28.409.167,90 € |
| und zum 31.12.2024 voraussichtlich | 28.430.412,90 €. |
Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge bei der „Grundversorgung und Hilfen in anderen Lebenslagen“ (Produktgruppe 3.1.1) sowie bei den „Hilfen für Asylbewerber“ (Produktgruppe 3.1.3) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.
Die Zahl der nach § 43 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 75a und § 75 b Landesbeamtengesetz (LBG) bzw. des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird im Haushaltsjahr gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.09.2023 wie folgt festgesetzt:
| Beamte: | 0 Fälle (entspricht 0 Stellen) |
| Tariflich Beschäftigte: | 3 Fälle (entspricht 3,0 Stellen, davon 1 Fall besetzt) |
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2024 bis 09.02.2024 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.