Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Der Gemeinderat Niederwallmenach hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 26.11.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S.d. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Erweiterung Fa. Herbert Bayer KG“ beschlossen.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) jeweils durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet. Es umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Niederwallmenach, Flur 27, Flurstücke 50, 51/2 und 52 sowie den sonstigen Geltungsbereich (Kompensationsfläche „C“) betreffend das Grundstück in der Gemarkung Niederwallmenach, Flur 36, Flurstück 147 (teilweise, ca. 3.550 m²), wobei es sich bei letzterem Grundstück um die Parzellenbezeichnung nach der Flurbereinigung handelt (bisher: Flur 30, Flurstücke 72 (teilweise), 73 (teilweise) und 65 (teilweise).
Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 26.11.2019 vom Rat zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB gebilligt und zugelassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 27.12.2019 bis 27.01.2020 durchgeführt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 12.12.2019 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 50). Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 27.01.2020 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Niederwallmenach am 24.08.2021 bewertet und gewürdigt. Um die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sicher zu stellen, was durch eine Emissionskontingentierung im Plangebiet gewährleistet werden soll, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederwallmenach in seiner Sitzung am 24.08.2021 beschlossen, das Bauleitverfahren von einer Angebotsplanung nach § 30 Abs. 1 BauGB auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB i.V.m. § 30 Abs. 2 BauGB umzustellen.
Am 14.10.2021 wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Niederwallmenach aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Fa. Herbert Bayer KG“, der Vorhaben- und Erschließungsplan als auch die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes gebilligt sowie der erforderliche Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB beschlossen. Ferner wurde beschlossen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Fa. Herbert Bayer KG“ nebst Anlagen sowie das Schall- und Geruchsgutachten zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ mit der Ausgabe Nr. 48 am 04.11.2021. Mit Schreiben vom 04.11.2021 wurden 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 13.12.2021 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden bewertet und gewürdigt und die aus den Ergebnissen der regulären Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung den ergebenden Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Fa. Herbert Bayer KG“ den Vorhaben- und Erschließungsplan als auch die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes, das Schall- und Geruchsgutachten gebilligt. Ferner wurde beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Fa. Herbert Bayer KG“ nebst Ablagen zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 4a Abs. 3 BauGB freizugeben. Ferner wurde vom Gemeinderat im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 18.07.2023 beschlossen, dass die Monatsfrist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht verkürzt wird. Die Beteiligung und damit die Möglichkeit zu einer rechtlich beachtlichen Stellungnahme soll jedoch gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die geänderten oder ergänzten Teile der Planung beschränkt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB werden.
Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:
„Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die beabsichtigte Betriebserweiterung des EG-Schlachthofs Herbert Bayer KG. Bei der Erweiterung handelt es sich um einen neuen Gebäudekörper, in dem primär eine Großküche eingerichtet werden soll. Zudem ist eine Teilverlagerung - beispielsweise die Portionierung, Verpackung sowie Lagerräume - aus dem bisherigen Betriebsbestand geplant. Darüber hinaus sollen in dem neuen Gebäudekomplex Sozial-, Aufenthalts- sowie Schulungsräume untergebracht werden. Zulässig sind dabei auch Veranstaltungen jeglicher Art in den Schulungs- und Seminarräumen, jedoch unter Beachtung der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Die verkehrliche Erschließung und Versorgung der neuen Räumlichkeiten sollen über die privaten Verkehrsflächen der bestehenden Betriebsstätte vorgenommen werden.
Die geplante Erweiterung dient der Zukunftssicherung des Familienbetriebes, der sowohl für die Erzeugung von Lebensmitteln in der Region als auch für die verbrauchernahe Versorgung von großer Bedeutung ist. Die vorliegende Planung dient somit der Standortsicherung sowie der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Des Weiteren gewährleistet das geplante Vorhaben den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen an besagtem Standort.“
Das in Rede stehende Plangebiet liegt derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten sind die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Plangebietsflächen bereits als Gewerbeflächen dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann demnach gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
| • | Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu Landesbiotopkartierung oder Natura 2000 Gebiete) | |
| • | Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen | |
| • | Belange der Ver- und Entsorgung | |
| • | Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie | |
| • | Aussagen zu Bergbau und Altbergbau | |
| • | Aussagen zum Immissionsschutz mit Darlegungen zu den Themenbereichen Schall (Gewerbeschall und Verkehrsschall), Geruch, Lichtimmissionen, Radonvorsorge | |
| • | Aussagen und Bewertungen zu artenschutzrechtlichen Belangen | |
| • | Landschaftsplanerische Belange | |
| - Aussagen zur Bestandssituation | |
| - Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung | |
| - Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen | |
| - Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft und Darlegung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen | |
| - Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen und -flächen | |
| - Informationen zu Kompensationsflächen für die Datenübernahme in das EDV-System KomOn Serviceportal (KSP) | |
| • | Biotop- und Nutzungstypenplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:1.000 | |
| • | Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a. | |
| • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung | |
| • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden | |
| • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen | |
| • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne | |
| • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen | |
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| - Naturräumliche Gliederung |
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| - Lage und Relief |
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| - Geologie und Böden |
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| - Wasserhaushalt |
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| - Klima |
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| - Heutige potentiell natürliche Vegetation |
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| - Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt |
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| - Landschaftsbild und Erholung |
| • | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens | |
| • | Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen | |
| • | Potentielle Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura2000-Verträglichkeitsvorprüfung) | |
| • | Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern | |
| • | Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen | |
| • | Aussagen zur Alternativenprüfung | |
| • | Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen | |
| • | Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung | |
| • | Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring) | |
| • | Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts | |
Es liegen folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen im Beteiligungsverfahren vor:
Schalltechnisches Gutachten. mit der Bezeichnung:
„Schalltechnisches Gutachten zum geplanten Bebauungsplan Erweiterung Fa. Herbert Bayer KG der Ortsgemeinde Niederwallmenach“, Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, 10.01.2020, aktualisiert August 2021
Vornahme einer Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
Bewertungen unter Berücksichtigung der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) und der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
Berücksichtigung einer Schallvorbelastung
Vornahme von Festsetzungsvorschlägen für den Bebauungsplan.
Geruchsgutachten mit der Bezeichnung „Immissionsschutz-Gutachten Geruchsimmissionsprognose zum B-Planverfahren „Erweiterung Fa. Bayer KG“, Sachverständigenbüro Normec Uppenkamp, 19.01.2022
Erstellung einer Geruchsimmissionsprognose, in der die anlagenbezogene Zusatzbelastung (Immissionsbeitrag des Vorhabens) ermittelt wird.
Berücksichtigung der Vorgaben nach BImSchG und TA Luft 2021 (insbesondere gemäß Anhang 7), Berücksichtigung des Ausbreitungsmodells gemäß Programmsystem AUSTAL
Weitere Grundlage Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL, Stand 2017
Ermittlung von Geruchsstundenhäufigkeiten und Prüfung des Irrelevanzkriteriums
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Planungsbehörde, Bad Ems, 29.01.2020 (Hinweise zur landwirtschaftlichen Nutzung, zur Siedlungshygiene und zu den Kompensationsflächen)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Koblenz, 22.01.2020 (Hinweise zum Immissionsschutz)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 06.01.2020 (Hinweis, dass keine Oberflächengewässer, Schutzgebiete und kartierte Altablagerungsflächen unmittelbar betroffen sind, außerdem Hinweise zur Ver- und Entsorgung und zu bodenschutzrechtlichen Belangen)
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 27.01.2020 (Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund, zu mineralischen Rohstoffen und zur Radonprognose)
Verbandsgemeindewerke Nastätten, Nastätten, 19.12.2019 (Hinweise zur Trink- und Löschwasserversorgung sowie zur Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung)
Private Stellungnahme, Niederwallmenach, 24.01.2020 (Hinweise und Anregungen zu übergeordneten umweltrelevanten Planungen, zur Höhe der baulichen Anlagen und zu Immissionen.
Im Rahmen der Hauptbeteiligungsverfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, 13.12.2021 (Hinweise zu wasserwirtschaftlichen Belangen und Gebietsentwässerung, zur Nichtbetroffenheit von Oberflächengewässern, Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Altlasten; Starkregenthematik, potentielle Radonbetroffenheit, Hinweise und Anregungen zu den landespflegerischen Festsetzungen in den Ordnungsbereichen B und C, zur Bereitstellung von Angaben zur Kompensation im Kompensationsflächen-Service-Portal (KSP)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Koblenz, 07.12.2021 (Hinweise und Bedenken zum Immissionsschutz, insbesondere zum ersten eingeholten Geruchsgutachten)
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 09.11.2021 (Hinweis, dass keine Oberflächengewässer, Schutzgebiete und kartierte Altablagerungsflächen unmittelbar betroffen sind, außerdem Hinweise zur Ver- und Entsorgung und zur Starkregenthematik)
Landesbetrieb Mobilität, Diez, 30.11.2021 (keine Betroffenheit straßenrechtlicher Belange, Hinweise und Anregungen zum Verkehrsschall in Bezug auf die L 333)
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 15.11.2021 (Verdacht auf archäologische Fundstellen, jedoch bestehen keine weiteren Forderungen unter Verweis auf die in den Planunterlagen bereits dargelegten Hinweise und Anforderungen zum archäologischen Denkmalschutz)
Verbandsgemeindewerke Nastätten, Nastätten, 18.11.2021 (Hinweise zum Abwasserkonzept, zur Trink- und Löschwasserversorgung)
1. private Stellungnahme, Niederwallmenach, 13.12.2021 (Hinweise und Anregungen zu den folgenden Themenbereichen: Lärmbeeinträchtigungen (Schall), Geruchsbeeinträchtigungen, Lichtimmissionen, städtebauliche Erforderlichkeit und GRZ - Überschreitung, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Eingriff-/Ausgleich)
2. private Stellungnahme, Niederwallmenach, 13.12.2021 (Hinweise und Anregungen zu den folgenden Themenbereichen: Verschattung durch das Vorhaben, Höhe und Breite der baulichen Anlagen, Lärmbeeinträchtigungen (Schall), Geruchsbeeinträchtigungen, Lichtimmissionen, Privatsphäre und Einsichtnahme, städtebauliche Erforderlichkeit und GRZ - Überschreitung, Erschließung, Ver- und Entsorgung, Eingriff-/Ausgleich)
Die geänderten Textteile bzw. Planeinschriebe wurden in grüner Schriftfarbe kenntlich gemacht. Es handelt sich hierbei entsprechend um Änderungen, die nach dem zuvor bereits durchgeführten Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgenommen worden sind und nunmehr Gegenstand der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind.
Auf dieser Basis wird die angepasste Bebauungsplankonzeption in das weitere Verfahren gegeben. Aus der Würdigung und Beschlussfassung des Ortsgemeinderates ergeben sich Änderungen an den Bebauungsplaninhalten. Diese werden in den nachfolgenden Ausführungen vorgestellt.
Gemäß Würdigung und Beschlussfassung zu einzelnen Stellungnahmen aus den Hauptbeteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ergibt sich in der Planzeichnung im nördlichen Randbereich des Plangebietes eine Änderung zur bisher festgesetzten privaten Grünfläche. Hier war eine Festsetzung zur Möglichkeit der Errichtung einer betrieblichen Notzufahrt mit 5 m Breite vorgesehen. Gemäß Beschlussfassung des Gemeinderates soll diese Notzufahrt entfallen. Die Zweckbestimmung der privaten Grünfläche wird abgeändert auf "Krautsaum/Puffergrün". Damit wird eine Übergangsfläche zwischen dem Gehölzriegel, der im Ordnungsbereich A zu pflanzen ist, und der landespflegerischen Ausgleichsfläche im Ordnungsbe-reich B geschaffen. Die verkehrliche Erschließung der Plangebietsfläche erfolgt ausschließlich über die südlich vorgelagerten, bestehenden Betriebsflächen der Firma Bayer KG. Im Vorhaben- und Erschließungsplan wird der Planeinschrieb entsprechend ebenfalls geändert auf "Krautsaum/Puffergrün". Die Textfestsetzung Nr. 7, zur bisherigen Festsetzung der privaten Grünfläche zur Thematik der betrieblichen Notzufahrt, entfällt in diesem Zusammenhang.
Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gesamtprojektvorhabens ist es unerlässlich, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, dass in den geplanten Schulungs- und Seminar-räumen im Hauptgebäude auch eine Nutzungsmöglichkeit für Veranstaltungen zugelassen wird. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederwallmenach hatte bereits in seiner Sitzung am 10.01.2023 folgenden Beschluss gefasst: „[... ] "dass in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Firma Herbert Bayer KG" Veranstaltungen jeglicher Art in den Schulungs- und Seminarräumen, unter Beachtung der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), aufgenommen werden [... ]". Ein entsprechender Zusatz wurde in den Vorhaben- und Erschließungsplan aufgenommen. Eine weitergehende Anpassung der textlichen Festsetzungen wird nicht erforderlich, da in Textfestsetzung Nr. 2 auf den Durchführungsvertrag verwiesen wird. Danach gilt: „Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen für das festgesetzte Gewerbegebiet (GE) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen und Ergänzungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig.“ In den Durchführungsvertrag wurde eine entsprechende Regelung aufgenommen. Im Durchführungsvertrag wird u.a. die Zulässigkeit der Großküche nebst Veranstaltungs- und Schulungsräumen aufgeführt. Mit der Beschlussfassung und Einarbeitung in den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie in den Durchführungsvertrag stellt die Gemeinde Niederwallmenach sicher, dass ein hinreichender Immissionsschutz sichergestellt wird. Übergeordnet gilt die bereits im vorh. Bebauungsplan festgesetzte Immissionsschutzkontingentierung. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Anzahl der Veranstaltungen den Zulässigkeitsrahmen gemäß TA-Lärm nicht überschreitet. Dies bezieht sich auf die Regelung zu den seltenen Ereignissen im Nachtzeitraum. Einzelheiten zu den ausgesprochenen Zulässigkeiten obliegen dem objektbezogenen Baugenehmigungsverfahren für das konkrete Bauvorhaben.
In der Textfestsetzung Nr. 1.2 wird die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angepasst. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO sind Vergnügungsstätten in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zulässig. Bislang war im Entwurf des vorh. Bebauungsplans ein grundsätzlicher Ausschluss vorgesehen. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten im späteren objektbezogenen Bau-genehmigungsverfahren für die geplante zulässige Nutzung von Veranstaltungen in den Schulung- und Seminarräumen wird die Anpassung vorgenommen. Danach sind Vergnügungsstätten gemäß der reinen Regelung in der BauNVO weiterhin nur ausnahmsweise zulässig. Für vertiefte Erläuterungen wird auf das Kapitel 4.4 in der Begründung verwiesen.
Die Rechtsgrundlage in Ziffer 3.1 zur Grundflächenzahl und zur Einräumung der Beteiligungsmöglichkeit wurde auf § 19 Abs. 4 BauNVO bzw. § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO aktualisiert.
In Bezug auf die Teilstellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde der Anregung zu den Regelungen bezüglich der Ordnungsbereiche B und C entsprochen. Die Formulierungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurden im Sinne der Stellungnahme redaktionell angepasst. Bei der Maßnahmenformulierung im Ordnungsbereich C wurde auf die Alternative Maß-nahme zur Beweidung der Fläche verzichtet und die Textfestsetzung entsprechend angepasst. Das empfohlene Saatgut wurde aktualisiert auf „Saatgut mit Ursprungsgebiet 7 „Rheinisches Bergland", Produktionsraum 4 „Westdeutsches Berg- und Hügelland"“. Bei den Herstellungs- und Pflegehinweisen wurde zum Ausdruck gebracht, dass das Ziel einer extensiven Wiesennutzung durch eine zweimalige Mahd/Jahr erreicht wird. Die erste Mahd erfolgt ab dem 30.06., die zweite Mahd ab Mitte August. Das Mahdgut ist abzutransportieren.
Es wurde der folgende Hinweis zur Radonvorsorge in die Rubrik „Hinweise“ des Bebauungsplans aufgenommen: Radonvorsorge: Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, wies in ihrer Stellungnahme vom 13.12.2021 darauf hin, dass der geologische Untergrund des Baugebiets von devonischen Schiefern und Grauwacken gebildet wird. Aufgrund dieser geolo-gischen Untergrundsituation im und um das Plangebiet kann ein erhöhtes Radonpotential nicht ausgeschlossen werden. Im Planungsbereich wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eine Radonkonzentration von 5,7 kBq/m³ prognostiziert. Das BfS empfiehlt bei der Planung von Neubauten, diese so zu errichten, dass eine Radonkonzentration in Innenräumen von über 100 Bq/m³ im Jahresmittel vermieden wird. Ebenso wird empfohlen, die lokale Radonsituation im Rahmen des Baugrundgutachtens zu bewerten. Darüber hinaus wird hinsichtlich einzuhaltender präventiver Radonschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Neubauten auf § 123 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hingewiesen. Es wird zudem auf ergänzende / vertiefte Hinweise und Empfehlungen in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.
Aktualisierung der Ausführungen in der Begründung zu den zulässigen Nutzungen unter Berücksichtigung der Zulassung von Veranstaltungen jeglicher Art in den Schulungs- und Seminarräumen, jedoch unter Beachtung der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm).
Aktualisierung der Aussagen zum Immissionsschutz-Geruchsstoffe unter Einarbeitung der Ergebnisse des aktuellen und maßgeblichen Geruchsgutachtens vom 19.01.2022 (Geruchsprognose des Sachverständigenbüro Uppenkamp und Partner (umfirmiert in Normec Uppenkamp).
Aufnahme von Hinweisen und Erläuterungen zum Thema der Radonvorsorge in das Kapitel „Immissionsschutz“, Abschnitt „Radonvorsorge“.
Aufnahme von Hinweisen aus Stellungnahmen der Fachbehörden (insbesondere Untere Wasserbehörde (Kreisverwaltung) und Obere Wasserbehörde (bei der SGD Nord)) in das Kapitel zur „Ver- und Entsorgung“. So u.a. zu Anforderungen bei Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser und Aussagen zur Starkregenthematik.
Es wurde eine ergänzende schalltechnische Prognose zum Verkehrsschall der L 333 für die Abwägung der Gemeinde erarbeitet. Es wurden ergänzende Ausführungen zur Schallprognose (betreffend die L 333) sowie deren Ergebnisse in die Begründung aufgenommen (vgl. Kapitel Immissionsschutz und Anhang der Begründung). Da die relevanten Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 erheblich unterschritten werden, besteht kein Bedarf für die Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund des Verkehrsschalls im vorh. Bebauungsplan.
Aufnahme ergänzender Erläuterungen in die Begründung (in das Kapitel Denkmalschutz und Archäologie) unter Berücksichtigung von Aussagen aus der Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 15.11.2021.
Aufnahme ergänzender Erläuterungen in die Begründung zur Thematik Lichtimmissionen (vgl. Kapitel Immissionsschutz, Abschnitt Lichtimmissionen).
Aktualisierung der Abbildungen mit Auszügen aus der Bebauungsplanurkunde und dem Vorhaben- und Erschließungsplan.
Aktualisierung von Aussagen im Kapitel 4.3 zur Gebietserschließung.
Aufnahme von Erläuterungen in Kapitel 4.4. „Art und Maß der baulichen Nutzung“ zur vorgesehenen Überschreitung der Grundflächenzahl mit dauerhaft wasserdurchlässig befestigten Flächen für Stellplätze, Hofflächen und Zufahrten auf Grundlage des § 19 (4) Satz 3 BauNVO.
Der Umweltbericht wurde unter Berücksichtigung der vorstehend erläuterten Planänderungsinhalte aktualisiert. Grundsätzliche Änderungen der Bewertungsergebnisse des Umweltberichtes ergaben sich hierdurch nicht.
Aktualisierung von Rechtsgrundlagen.
Zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden die aktuelle Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fa. Herbert Bayer KG“, des Vorhaben- und Erschließungsplans als auch die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes, das Schall- und Geruchsgutachten in der Zeit vom Freitag, den 20.10.2023 bis einschließlich Montag, den 20.11.2023 während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten - Zimmer 116 oder 117 - Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de) zu jedermanns zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Es dürfen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den nach der ersten Offenlage geänderten oder ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden.
Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 12.10.2023 bis zum 20.11.2023 auch unter der Internetadresse
| - | Öffentliche Bekanntmachungen| Verbandsgemeinde Nastätten (vgnastaetten.de) |
| darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter | |
| - | www.geoportal.rlp.de |
| einsehbar. | |
Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).