über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Nastätten am Donnerstag, dem 28.09.2023
Sitzungsort: Gemeindehalle in Obertiefenbach, Friedhofstraße 4, 56357
Obertiefenbach
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21:08 Uhr
Unter Vorsitz von Bürgermeister Güllering sind anwesend:
a) Beigeordnete
Ernst-Georg Peiter, Nadine Bärz
b) Ratsmitglieder Verbandsgemeinderat Nastätten
Lothar Bindczeck, Kai Brand, Klaus Brand, Cedric Crecelius, Horst Fäseke, Martin Gasteyer, Norbert Hißnauer, Uwe Holstein, Hans Joachim Rzeniecki, Jan Menzel, Tanja Mifka, Holger Breithaupt, Roger Groß, Manfred Palm, Grit Palme, Mario Winterwerber, Ralf Zimmerschied, Dr. Heiner Keltsch, Rainer Schmelzeisen, Susanne Schmitter, Jörg Winter, Wolfgang Bärz, Gerd Grabitzke, Marco Ludwig, Thomas Scholl, Heike Ullrich, Steffi Michel
c) von der Verwaltung
Silvia Heinz, Iris Beeres, Patrick Friedrich, Johannes Koziol
d) Sonstige Teilnehmer
Stephan Allmeroth, Alexander Schäfer, Judith Schleimer 1.
Beigeordnete
Thilo Dehe, Volker Palm, Stefan Wöll
e) Gäste/Zuhörer
15 Personen
f) es fehlen folgende Beigeordnete/Ratsmitglieder
Heike Winter, Tim Köhler, Bernhard Hartmann, Barbara Ohlemacher
Heiko Zöller, Rudolf Minor
| Tagesordnung - öffentlicher Teil | |
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
| 4. | Bericht über Ausschusssitzungen |
| 5. | Anpassung der Risikoklassen nach § 3 Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz (34/2023/066) |
| 6. | Vergabe der Ingenieurleistungen für ein Brandschutzkonzept für die |
| Mühlbachschule in Miehlen (34/2023/077) | |
| 7. | Auftragsvergabe für die Ertüchtigung der Blitzschutzanlage an der |
| Mühlbachschule in Miehlen (34/2023/078) | |
| 8. | Beschluss über die Beantragung der Bundesfördermittel für die Sanierung des Waldschwimmbades in Nastätten (34/2023/079) |
| 9. | Breitbandausbau |
| 9. | a. Breitbandausbau - Mitverlegung von Leerrohren (passive Infrastruktur) (34/2023/060) |
| 9. | b. Mitverlegung von Leerrohren Ortsdurchfahrt Ehr (34/2023/061) |
| 9. | c. Mitverlegung von Leerrohren Ortsgemeinde Gemmerich, Talstraße und Neustraße (34/2023/062) |
| 9. | d. Mitverlegung von Leerrohren Ortsgemeinde Eschbach, Im Oberdorf und Kirchgasse (34/2023/074) |
| 10. | Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Verbundkonzeptes Hochbehälter Dachskopf (34/2023/048) |
| 11. | Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeinde Nastätten (34/2023/068) |
| 12. | Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeindewerke (34/2023/052) |
| 13. | Konsolidierter Gesamtabschluss 2022 der Verbandsgemeinde Nastätten (Konzernrechnungslegung) (34/2023/051) |
| 14. | Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen |
Zu Punkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 18.09.2023 ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und dass der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.
Besonders begrüßt er die 1. Beigeordnete der Gemeinde Obertiefenbach Frau Judith Schleimer, von der Rhein-Zeitung Frau Fröhlich sowie den Wehrleiter Stephan Allmeroth und stellv. Wehrleiter Alexander Schäfer.
Der Vorsitzende teilt mit, dass Ratsmitglied Carsten Göller sein Mandat im Verbandsgemeinderat zum 31.08.2023 niedergelegt hat. Als Nachfolgerin wurde Frau Steffi Michel berufen. Der Vorsitzende verliest den Text gem. § 30 GemO und verpflichtet Frau Steffi Michel per Handschlag als neues Ratsmitglied.
Er dankt der Ortsgemeinde Obertiefenbach für die Verfügungstellung der Räumlichkeiten der Sitzung und übergibt das Wort an die 1. Beigeordnete Judith Schleimer.
Die 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde Obertiefenbach begrüßt die Anwesenden, stellt kurz die Ortsgemeinde mit ihren Eckdaten vor und wünscht der Sitzung einen guten Verlauf.
Zu Punkt 2: Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates zu.
Zu Punkt 3: Einwohnerfragestunde
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Punkt 4: Bericht über Ausschusssitzungen
Der Vorsitzende berichtet über die Sitzung des Werkausschusses vom 19.09.2023.
In dieser Sitzung wurde der Jahresabschluss 2022 von Herrn Klaus Schmidt, Firma Dornbach und Partner vorgestellt. Der Finanzzwischenbericht wurde vom kaufm. Werkleiter vorgetragen. Es wurde die Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Verbundkonzeptes Hochbehälter Dachskopf beschlossen. Eine Nachtragsvergabe über Kanal- und Wasserleitungsarbeiten in Marienfels wurde durchgeführt. Ferner wurde eine Eilentscheidung zur Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Neubaugebietes „Weiberdell II“ in Nastätten bekanntgegeben, sowie über verschiedene Baumaßnahmen informiert. Die Nachprüfung des Technischen Sicherheitsmanagement im Bereich Wasser wurde im Juli bestanden. Zum Schluss wurde noch der Sachstand zur aktuellen laufenden Beitragsumstellung bekanntgegeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich am 05.09.2023 überwiegend mit den Themen dieser Sitzung des Verbandsgemeinderates befasst. Darüber hinaus wurde der Auftrag für Prüfingenieurleistungen für den statischen Nachweis Feuerwehrgerätehaus Nastätten vergeben. Über die Fortschreibung des Fahrzeugbedarfsplanes Feuerwehr wurde beraten und diskutiert. Nach Einholung weiterer Informationen wird dieses Thema in der nächsten Sitzungsrunde fortgesetzt.
Es wurden Aufträge für die Beschaffung von Rollcontainern für Wald- und
Vegetationsbrände und Ausrüstung für Maschinenunfälle und Türöffnungen vergeben. Ein Beschluss zur Durchführung einer Ausschreibung Beckensanierung Waldschwimmbad Nastätten wurde gefasst. Ferner wurde über Anträge beraten und ein Grundsatzbeschluss zur Altersteilzeit gefasst.
Im nichtöffentlichen Teil wurde eine Bieterauswahl zur Angebotsabgabe für die Erstellung der Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte vorgenommen und über Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.
Zu Punkt 5: Anpassung der Risikoklassen nach § 3 Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz
Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und teilt mit, dass zu diesem Beratungsgegenstand der Haupt- und Finanzausschuss keine Beschlussempfehlung abgegeben hat. Die Einstufung der Gemeinden in die Risikoklassen nach der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist eine kommunale Aufgabe der Selbstverwaltung.
Zur Beratungsunterstützung hat die Verwaltung den fachlichen Rat der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingeholt. Die letzte Bewertung der Gemeinden und Anpassung der Risikoklassen liegt 30 Jahre zurück. Er übergibt das Wort an den Wehrleiter Stephan Allmeroth.
Wehrleiter Stephan Allmeroth erklärt den Anwesenden, dass nach der FwVO die Risikoklassen in Brandgefahren (Risikoklassen B1 -B5), Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse (Risikoklassen T1 -T5), Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC1 - ABC5) und Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer (Risikoklassen W1 -W5) eingeteilt sind. Die Stufenunterscheidungen von 1 - 5 ergeben sich aus der Größe der Kommune und dem Gefahrenpotenzial der angesiedelten Industrie- und Gewerbebetriebe oder Krankenhäuser, z.B. gilt die Stufe B5 für Großstadtkerngebiet, Mineralölraffinerien, Verkehrsknotenpunkte mit Berufsfeuerwehren.
Er präsentiert den Anwesenden die vorgesehene Einteilung der Risikoklassen für die Kommunen der Verbandsgemeinde. Für jede Kommune der Verbandsgemeinde fand eine Bewertung statt. Bei den Brandgefahren ist eine Erhöhung der Stufe von 1 auf 2 für die Gemeinde Gemmerich vorgesehen. In der Gemeinde sind 14 Unternehmen ansässig. Als Begründung wird vorgetragen, dass aus dem ehemaligen Bundeswehrdepot ein Gewerbepark entstanden ist. Das Gelände hat eine Gesamtfläche von 15.000 m². Davon sind 11.102 m² Gebäudefläche, 1.571 m² Feldhallen und 2.165 m² Freifläche. Ein Großbetrieb nutzt auf einer Gewerbefläche von ~ 6.000 m² 6 Hallen für Gewerbemüll. Hier lagern ~ 14.000 t gepresstes Papier.
In der Risikoklasse Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse sind keine Änderungen vorgesehen.
Bei den ABC-Gefahren ist eine Herabstufung von Stufe 2 auf Stufe 1 für die Gemeinde Holzhausen und Stadt Nastätten beabsichtigt. Die Stufe 2 erfordert die Vorhaltung eines GAMS-Plus Satzes (6 x leichte Chemikalienschutzanzüge, Gummistiefel, Schutzbrillen, Einmalausrüstung, Messgeräte und usw.) was mit einer Zusatzausbildung der Einsatzkräfte einhergeht.
In der Ortsgemeinde Holzhausen werden lediglich bei einem Betrieb in der Galvanik Gefahrstoffe eingesetzt. Nach Absprache mit der ADD kann Holzhausen in die Risikostufe 1 eingestuft werden, da bei einem Gefahreneintritt nach der Alarm- und Ausrückordnung (AAO) die Teileinheit (TE) des Gefahrstoffzuges(GFZ) Miehlen eingebunden ist.
In der Stadt Nastätten wird die Herabstufung damit begründet, weil nicht ersichtlich ist, dass Betriebsbereiche existieren, in denen Gefahrstoffe verwendet oder vertrieben werden, wie dies in den Chemiebetrieben in Miehlen der Fall ist, und dass im Rhein-Lahn-Kreis eine Absprache mit Krankenhäusern besteht, dass von Röntgengeräten keine besondere Gefahr ausgeht. Bei sachgerechter Anwendung und sachgerechtem Transport stellen sie keine besondere Gefährdung dar. In der AAO ist bei Gefahrstoffeinsätzen die TE Miehlen als GFZ hinterlegt und deckt die Anforderungen der FwVO ab.
In der Risikoklasse Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer ist die Rückstufung der Stadt Nastätten von Stufe 2 auf 1 vorgesehen. Als Begründung wird angeführt, dass nach Rücksprache mit der ADD es sich bei Teichen und Schwimmbädern um kleine stehende Gewässer handelt, bei denen Einsätze mit persönlicher Schutzausrüstung abgearbeitet werden können. Auf einem Fahrzeug in Nastätten wird ein Schlauchboot mit Eisschlitten vorgehalten.
Der Vorsitzende dankt Wehrleiter Allmeroth für die fachliche Beratung. Die Entscheidung über die Einstufung der Risikoklassen trifft letztendlich der Verbandsgemeinderat. Zwei Tage vor der heutigen Sitzung wurde ein Fragekatalog der SPD-Fraktion an die Verwaltung und Wehrleitung zu den Tagesordnungspunkten Risikoklassen und Fahrzeugbeschaffungskonzept gestellt. Die Fragen zu dem Themenkomplex Risikoklassen wurden beantwortet, da dieser Punkt Gegenstand der heutigen Sitzung ist. Die Antworten wurden an die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden verteilt.
Ratsmitglied Gasteyer dankt Wehrleiter Allmeroth für die Beantwortung der Fragen.
Er möchte gerne wissen, wenn Nastätten bisher in der Risikoklasse ABC2 und W2 war, warum die geforderte Ausstattung nicht vorhanden ist. Die Besonderheit für die Einstufung der Gemeinde Gemmerich in B2 ist für ihn nachvollziehbar und begründet. Hier sollte man dem Vorschlag der Wehrleitung folgen.
Wehrleiter Allmeroth teilt mit, dass der GAMS-Plus Satz und die W2 Ausstattung (RTB1) nur in der TE Miehlen GFZ vorgehalten wird. Die Zusatzausstattung erfordert eine Gefahrstoffausbildung mit ständigen Fortbildungen.
Ratsmitglied Grabitzke hätte sich eine umfänglichere Beschlussvorlage gewünscht.
In Ermangelung der Unterlagen des Haupt- und Finanzausschusses und den Ausführungen im Protokoll ergibt sich nur die Heraufstufung auf B2 in der Gemeinde Gemmerich aufgrund der Lagerung von Gewerbemüll und der Rückstufung der ABC-Klassen von 2 auf 1 in Holzhausen und Nastätten ohne Begründung. Hier hätte er sich weitere Ausführungen gewünscht.
Er freut sich über die Aussagen im HFA von Ratsmitglied Breithaupt, dass die Vornahme der Einstufung der Risikoklassen von Fachleuten vorgenommen wurde.
Ferner freut er sich über die Aussage von Ratsmitglied Zimmerschied im HFA über die Weitsichtigkeit der Feuerwehr bei der Einstufung der Risikoklassen vor 30 Jahren. Auch gefällt ihm die Aussage von Ratsmitglied Brand im HFA, dass es nicht vorrangig um die Fahrzeugbeschaffung und Ausstattung geht, sondern um die Bewertung der Gefahrenrisiken der Gemeinden.
Er hat versucht mittels Telefonbuch, Google und Durchforstung von Internetseiten die zahlreichen Gewerbebetriebe in der Gemeinde Gemmerich nachzuvollziehen.
Ferner sei die Lagerung des Gewerbemülls in Gemmerich nur temporär, da die Kreisverwaltung das Los regelmäßig neu ausschreibt und nicht gewährleistet ist, dass bei der nächsten Ausschreibung der Standort bleibt.
Wenn wegen der Lagerung des Gewerbemülles die Hochstufung von B1 auf B2 vorgenommen werden soll, dann müsste auch für den Betrieb eine Genehmigung zur Lagerung von Gewerbemüll vorliegen. Ferner erfordert die Hochstufung die Ausstattung der Einheit mit einem anderen Löschfahrzeug. Für ihn ist nicht schlüssig dargelegt, dass eine Firma wegen einem temporären Lager eine Hochstufung erforderlich macht. Er persönlich sieht diese Gefahr nicht.
Die Merkmale der B2 Gefahren sind deckungsgleich mit den T2 Gefahren in der FwVO. Dann sollte auch hier eine Hochstufung erfolgen.
Die bisherige Einstufung der ABC Gefahren in Nastätten und Holzhausen der Stufe 2 rührt für Nastätten aus einer Absprache im Rhein-Lahn-Kreis aus 1991. Hier wurde abgesprochen, dass bei Vorhaltung von radioaktiven Strahlern in Krankenhäusern, die Kommune in die Stufe 2 zu heben ist. In Holzhausen macht die Lagerung der Gefahrstoffe für die Galvanikabteilung eines Betriebes die ABC2 Stufe erforderlich.
Bei der W2 Einstufung in Nastätten geht die Gefahr vom Einbrechen des
zugefrorenen Sees aus, deshalb wird ein Schlauchboot mit Eisschlitten in der Einheit vorgehalten. Ein GAMS-Plus Satz war bis zur Bildung der TE GFZ Miehlen in Nastätten stationiert.
Ratsmitglied Bärz fragt nach, wenn in Gemmerich 14.000 t Gewerbemüll oder Wertstoff gelagert werden, müsste eine Behörde dies genehmigt haben, dann müsste auch von der Behörde die Anforderung kommen, den Brandschutz entsprechend sicherzustellen.
Wehrleiter Allmeroth antwortet, dass die Feuerwehrpläne des Depots mit der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises abgestimmt und einsehbar sind.
Ratsmitglied Ludwig möchte wissen, warum in der Gemeinde Gemmerich die Einstufung bei den Brandgefahren in B2 und nicht bei den technischen Gefahren in T2 vorgenommen wird. Hier ist kein Gleichklang wie in den restlichen Gemeinden zu sehen.
Wehrleiter Allmeroth teilt mit, dass nach Rücksprache mit der ADD hier keine technischen Gefahren nach T2 vorliegen. Dies ist in der Regel bei Bundesstraßen wie in Bogel oder Holzhausen der Fall.
Ratsmitglied Zimmerschied dankt der Feuerwehr für die Ausarbeitung der Bewertung der Risikoklassen der Gemeinden und Ratsmitglied Grabitzke für die ausführliche Darstellung. Die Matrix zeigt, dass nur ganz wenige Veränderungen vorgenommen werden sollen. Als Laie kann er sich vorstellen, dass nicht für jeden kleinen Teich, der öffentlich zugänglich ist, ein Boot vorzuhalten ist.
Die B2 Einstufung für die Gemeinde Gemmerich sollte aufgrund der Weiterentwicklungen vom ehemaligen Depot zum Gewerbepark erfolgen. Die Matrix ist fachlich ausgearbeitet und kleine Änderungen könnten auch zukünftig nachjustiert werden. Für ihn ist das Konzept tragfähig.
Ratsmitglied Ludwig fragt an, ob auch nachträgliche Anpassungen in Gemmerich in der Risikoklasse für Technische Gefahren denkbar sind und ob man nicht die T1-Stufe auf T2-Stufe wegen dem Gleichklang direkt anpassen sollte.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Anzahl der ansässigen Gewerbebetriebe in der Gemeinde Gemmerich sich aus den Einträgen im Gewerberegister ergeben. Sollten sich dort zukünftig Betriebe mit der Vorhaltung oder Verarbeitung von Gefahrstoffen ansiedeln, erfordert dies eine neue Bewertung mit einer Anpassung der Risikoklasse T. Derzeit hält er eine Hochstufung auf T2 nicht erforderlich, da es sich bei der Hochstufung der Brandklasse auf B2 um eine schwache B2 handelt.
Ratsmitglied Hißnauer dankt Wehrleiter Allmeroth für die Ausarbeitung des Konzeptes. Er sieht die Aufgabe des Gremiums darin, über diese fachlich ausgearbeitete Bewertung der Risikoklassen, zu beraten und zu beschließen.
Rastmitglied Gasteyer findet es nicht logisch Kompromisse zu bilden. Die Wehrleitung hat die Fachkompetenz und der Verbandsgemeinderat ist das Beschlussgremium. Man sollte in diesem Fall keine Krücken in den Weg stellen.
Ratsmitglied Winter ergänzt, dass das Gremium nicht einfach nur abstimmen sollte, sondern es hat auch die Aufgabe zu beraten und zu diskutieren, ansonsten brauche man keinen Verbandsgemeinderat.
Der Vorsitzende trägt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten beschließt den Anpassungen der Risikoklassen gemäß § 3 Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Einige Zuhörer verlassen die Sitzung.
Zu Punkt 6: Vergabe der Ingenieurleistungen für ein Brandschutzkonzept für die Mühlbachschule in Miehlen
Der Vorsitzende erläutert die Sitzungsvorlage.
Ratsmitglied Grabitzke fragt nach, ob auch eine Begehung zur Gefahrenverhütungsschau in der Grundschule Nastätten stattgefunden hat.
Sachbearbeiter Balzer teilt hierzu mit, dass auch in der Grundschule Nastätten eine Begehung stattgefunden hat. Hier wurden keine großen Mängel aufgezeigt.
Ratsmitglied Palme möchte gerne wissen, ob bei dem Brandschutzkonzept auch ein Fluchtwegplan erstellt wird und Änderungen an den Türen vorgesehen sind. Bisher gab es Bestandsschutz. Sie hält weitere Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich und ein Brandschutzkonzept für sinnvoll.
Sachbearbeiter Balzer erklärt, dass das Konzept auch Fluchtwege und die brandschutztechnischen Anforderungen enthält.
Ratsmitglied Zimmerschied findet es eigenartig, dass eine Begehung der Grundschule Miehlen erst nach 60 Jahren erfolgte. Er ist froh, dass in den letzten Jahren in der Grundschule nichts passiert ist. Er möchte gerne wissen, ob es in der Verbandsgemeinde Nastätten weitere Objekte gibt, die eine Brandschutz-Begehung erfordern.
Der Vorsitzende berichtet, dass die damalige Baugenehmigung mit Bedingungen und Auflagen erteilt wurde, die seinerseits erfüllt wurden. Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung kam erst jetzt mit der Begehung zur Gefahrenverhütungsschau. Für die Dorfgemeinschaftshäuser in den Gemeinden finden auch Begehungen statt. Als sonstige Objekte der Verbandsgemeinde ist noch das Verwaltungsgebäude selbst zu sehen.
Ratsmitglied Winter erklärt, dass die Kreisverwaltung nur bei der Beantragung von Bauanträgen tätig wird. Er möchte gerne wissen, ob die Lüftungsanlagen der Grundschule bei der Begehung berücksichtigt wurden.
Sachbearbeiter Balzer teilt mit, es könnte sein, dass bei einem Brandschutzkonzept die Lüftungsanlagen in Brandschutzabschnitte eingeteilt werden. In den letzten Jahren wurden in der Grundschule Erweiterungen vorgenommen wie z.B. Mensaanbau, die nicht vom Brandschutz erfasst sind. Die Brandschutzvorschriften haben sich geändert, die eine Anpassung erforderlich machen.
Ratsmitglied Bärz fragt nach, ob die bei der Begehung festgestellten gravierenden Mängel behoben wurden und wer die sich aus dem Konzept ergebenden Maßnahmen durchführt. Weiterhin möchte er wissen, ob der Bieter BIC bei der Kreisverwaltung bekannt ist.
Sachbearbeiter Balzer berichtet, dass bisher alle Räume der Grundschule mit Meldern ausgestattet wurden. Weitere Sofortmaßnahmen außerhalb des Konzeptes sind nicht erforderlich. Der Bieter BIC ist der Kreisverwaltung bekannt, da er bereits ein Konzept für das Bürgerhaus Nastätten erstellt hat.
Ratsmitglied Klaus Brand ergänzt, dass die Gefahrenverhütungsschau in bestimmten Zeitintervallen stattfindet. Für den Brandschutz gelten heute andere Anforderung und Vorschriften als vor 60 Jahren. Von Vorteil sieht er den kaskadenförmigen Baustil der Grundschule.
Der Vorsitzende trägt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes an das Büro BIC-Brandschutz aus Limburg zu einem Preis von 16.660 € Brutto
Zu Punkt 7: Auftragsvergabe für die Ertüchtigung der Blitzschutzanlage an der Mühlbachschule in Miehlen
Der Vorsitzende schildert den Sachverhalt zur Beschlussvorlage und setzt den Rat davon in Kenntnis, dass technische Mängel an der Blitzschutzanlage der Mühlbachschule in Miehlen vorliegen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der VG-Rat beschließt die Vergabe für die Ertüchtigung der Blitzschutzanlage an der Mühlbachschule in Miehlen an die Firma Blitzschutz Covi aus Arzbach zu einem Preis von 56.067,46 € zu vergeben.
Zu Punkt 8: Beschluss über die Beantragung der Bundesfördermittel für die Sanierung des Waldschwimmbades in Nastätten
Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und bittet um die Zustimmung zur Teilnahme an einer Bewerbung für Bundesmittel für die Waldschwimmbadsanierung.
Bisher wurden zwei Bewerbungen der Verwaltung abgelehnt. Bei den Berücksichtigungen handelt es sich um ein Zwei-Stufen-Verfahren. Letztendlich ist die Förderung des Projektes eine politische Entscheidung. Er hat eine Anfrage an die Bundestagsvertreterin des Kreises, Frau Dr. Machalet gestellt, warum die Bewerbungen keine Berücksichtigung finden.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Teilnahme und Bewerbung am Projektaufruf 2023 zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zu erarbeiten und einzureichen.
Zu Punkt 9: Breitbandausbau
Zu Punkt 9.a: Breitbandausbau - Mitverlegung von Leerrohren (passive Infrastruktur)
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, dass bei anstehenden Tiefbauarbeiten in den Gemeinden, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Breitbandverkabelung durch ein Telekommunikationsunternehmen erfolgt, ein Leerrohr im öffentlichen Bereich mitverlegt wird. Er hofft, dass ein Anbieter die Leerrohre übernimmt. Eine Verlegung von Hausanschlüssen erfolgt nicht.
Ratsmitglied Gasteyer erklärt, dass es keine Garantie auf Übernahme der Leerrohre durch ein Telekommunikationsunternehmen gibt und viel Geld vergraben wird. Die Einflussmöglichkeiten der Kommunen sind sehr beschränkt. Man sollte den Mut aufbringen, den Schritt zur Mitverlegung von Leerrohren bei Tiefbauarbeiten zu gehen, um kleinere Gemeinden nicht zu benachteiligen.
Ratsmitglied Crecelius führt die Arbeiten in Nastätten an. Hier gab es Leerrohre und ein Anbieter hat seine eigenen Rohre vergraben. Die Mittverlegung von Leerrohr ist für die Kommunen eine Attraktivität, die sollte man nutzen. Ein Versuch ist es wert.
Internettechnik ist existenziell.
Ratsmitglied Ludwig merkt an, dass das TKG die Kommunen im Regen stehen lässt.
In der Stadt Montabaur wurden Kabel auf Regeltiefe mitverlegt. Ein Anbieter hat alles erneut aufgegraben und die Kabel auf eine Tiefe von 40 cm verlegt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Risiko der Vermarktungsfähigkeit bestehen bleibt, aber die Kommunen den Unternehmen das Recht zum Selbstaufbruch verwehren können, wenn bereits Leerrohre verlegt sind.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Straßenausbaumaßnahmen, bei denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau von einem Telekommunikationsunternehmen erfolgt, die Mitverlegung von Leerrohren für die Breitbandnutzung (Micropipes) auch bei einer Baustellenlänge unter 1 km Länge in die Wege zu leiten. Hierbei soll grundsätzlich eine Orientierung am Prüfkonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgen und eine baldige Vermarktung der geschaffenen Infrastruktur durchgeführt werden.
Die Mitverlegung soll auch erfolgen, wenn nach dem Prüfschema zunächst keine Pflicht zur Mitverlegung vorliegt. Damit die Infrastruktur dem Grunde nach dazu geeignet sein wird, später Teil eines Gesamtnetzes zu werden,
erfolgt die Mitverlegung anhand des Masterplanes. Die Mitverlegung wird auf den öffentlichen Bereich beschränkt und Hausanschlüsse nur bis an die Grundstücksgrenze vorbereitet. Eine Verlegung von Hausanschlüssen erfolgt nicht.
Eine Mitverlegung erfolgt nur, wenn nach den Vorgaben des Materialkonzeptes des Bundes verlegt wird bzw. im Rahmen des durch den Rhein-Lahn-Kreis und der Syna geschlossenen Kooperationsvertrages.
Die Vergabeentscheidung verbleibt bei den Gremien.
Zu Punkt 9.b: Mitverlegung von Leerrohren Ortsdurchfahrt Ehr
Ratsmitglied Klaus Brand nimmt freiwillig an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Vorsitzende teilt mit, dass von der Syna ein Angebot vorliegt.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließ, die Syna mit den angebotenen Leistungen zur Mitverlegung von Leerrohren in der OD Ehr zur Breitbandnutzung im öffentlichen Bereich in Höhe von 46.247,49 € brutto zu beauftragen.
Zu Punkt 9.c: Mitverlegung von Leerrohren Ortsgemeinde Gemmerich, Talstraße und Neustraße
Ratsmitglied Mario Winterwerber nimmt freiwillig an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Vorsitzende trägt die Beschlussvorlage vor.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließ, die Mitverlegung von Leerrohren durch die Firma Abel & Weimar in der Talstraße und Neustraße Gemmerich zur Breitbandnutzung im öffentlichen Bereich in Höhe v. 60.689,94 brutto zu beauftragen.
Zu Punkt 9.d: Mitverlegung von Leerrohren Ortsgemeinde Eschbach, Im Oberdorf und Kirchgasse
Der Vorsitzende teilt mit, dass von der Syna ein Angebot vorliegt.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Syna mit den angebotenen Leistungen zur Mitverlegung von Leerrohren in Eschbach zur Breitbandnutzung im öffentlichen Bereich in Höhe von 19.815,64 € brutto zu beauftragen.
Zu Punkt 10: Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Verbundkonzeptes Hochbehälter Dachskopf
Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor. Die Zweckvereinbarung wurde bereits Ende 2021 zwischen den Verbandsgemeinden Loreley und Nastätten beschlossen.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung erfolgte aufgrund einer Regelungslücke in der Vereinbarung nicht. Die Vorlage wurde nachgebessert. Ferner kommt es zu einem Standortwechsel des bisher in der Gemarkung Dachsenhausen geplanten Hochbehälters in die Ortsgemeinde Oberbachheim. Durch die Standortveränderung kann zusätzlich an Höhe gewonnen werden.
Ratsmitglied Winter möchte wissen, ob durch den Standortwechsel von der Gemarkung Dachsenhausen in die Gemarkung Oberbachheim sich der Name des Hochbehälters „Dachskopf“ ändert?
Der Vorsitzende erklärt, dass der Name bis zur Fertigstellung als Arbeitstitel bleibt.
Von der Gemeinde Oberbachheim kam der Vorschlag „Spitzer Stein“. Dieser Name wird ab der Inbetriebnahme des Hochbehälters und nach vorheriger Abstimmung mit der VG Loreley übernommen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung in der vorgelegten Fassung.
Zu Punkt 11: Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeinde Nastätten
Der Vorsitzende und die zwei Beigeordneten verlassen den Sitzungstisch und nehmen im Zuhörerbereich Platz.
Ratsmitglied Dr. Heiner Keltsch übernimmt den Vorsitz.
Ratsmitglied Heike Ullrich verlässt um 20:35 Uhr die Sitzung.
Herr Koziol erläutert den Jahresabschluss 2022 ausführlich.
Ratsmitglied Grabitzke berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.09.2023. Er dankt dem Rechnungsprüfungsausschuss und den Mitarbeitern der Verwaltung für ihre Arbeit. Insgesamt wurden 12 Millionen bewegt.
Die Haushaltsführung und die Belegprüfung ergaben keine Beanstandungen.
Nachfragen wurden alle beantwortet.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
| a) | Der Jahresabschluss und die Bilanz zum 31.12.2022 werden in der vorliegenden Form festgestellt. Die in der Haushaltsrechnung ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit ein Beschluss noch nicht vorliegt, nachträglich genehmigt. |
| b) | Dem im Jahr 2022 amtierenden Bürgermeister, den Beigeordneten und der Verwaltung wird Entlastung erteilt. |
Zu Punkt 12: Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeindewerke
Die Beigeordneten und der Bürgermeister nehmen wieder am Sitzungstisch Platz.
Bürgermeister Güllering übernimmt wieder den Vorsitz und trägt die Beschlussvorlage, die in der letzten Sitzung des Werksausschusses beraten wurde, vor.
Ratsmitglied Kai Brand ergänzt, dass in den beiden Betriebszweigen Wasser und Abwasser viel bewegt wurde. Von dem Prüfer Herrn Schmidt der Firma Dernbach GmbH kamen einige Anmerkungen, wie z.B. der derzeitige Zinsanstieg.
Wünschenswert wäre ein Auskommen ohne Zinserhöhung. Vielleicht ergibt sich eine Verbesserung durch die Beitragsumstellung von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge. Im Abwasserbereich sieht die Eigenkapitalquote besser aus als im Wasserbereich. Er dankt dem bisherigen und dem neuen kaufmännischen Werkleiter, dem technischen Werkleiter, dem technischen Personal und der Verwaltung für die geleistete Arbeit.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeindewerke einschließlich Lage- und Jahresberichte wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2022 wird in der vorliegenden Form gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO festgestellt.
Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 218.976,81 € bei der Wasserversorgung sowie der Jahresverlust 2022 in Höhe von 35.284,24 € bei der Abwasserbeseitigung werden jeweils auf neue Rechnung vorgetragen. Die entstandenen Mehraufwendungen und die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Zu Punkt 13: Konsolidierter Gesamtabschluss 2022 der Verbandsgemeinde Nastätten (Konzernrechnungslegung)
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Gesamtabschluss 2022, bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung einstimmig zur Kenntnis.
Zu Punkt 14: Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen
Sachstand Feuerwehrgerätehause Miehlen: Grundriss liegt vor, die Ansichten werden in den nächsten Tagen vorgelegt.
Sachstand Feuerwehrgerätehaus Nastätten: Die Genehmigung des Bauantrages soll lt. Baugenehmigungsbehörde in den nächsten Wochen erfolgen.
Sachstand kleinere Feuerwehrgerätehäuser: Der Bedarfsplan ist von dem
Beschaffungskonzept künftiger Feuerwehrfahrzeug abhängig.
Sachstand Feuerwehreinheit „Bachheimer Grund“: Der Zusammenschluss der vier Einheiten ist vollzogen. Es wurde sich auf einen gemeinsamen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus geeinigt. Die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer folgen demnächst.
Die Arbeitslosenquote lag im August 2023 bei 3,0%.
Stand Sirenenerneuerung: In 2023 sollten in der Verbandsgemeinde Nastätten neuen Sirenen umgerüstet werden. Dieser Plan wurde auf vier Sirenen reduziert, die restlichen fünf Sirenen werden in 2024 erneuert. Federführend ist die Kreisverwaltung Rhein-Lahn. Die Verzögerung beruht auf Abhängigkeit des beauftragten Unternehmens.
Neue Struktur der Rhein-Zeitung für die Lokalteile: Die Lokalteile für Rhein-Lahn-Ems und Diez wurden zusammengefasst. Frau Fröhlich ist für den gesamten Lokalteil als Redakteurin für die Berichterstattung zuständig.
Flüchtlingssituation: Die Zahlen steigen massiv. Die Zuweisungszahlen wurden auf 400 verdoppelt. Es wird weiterhin dringend Wohnraum benötigt. Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn zieht eine dezentrale Unterbringung der zentralen vor.
Verkehrssituation: Sperrung B260 zwischen Holzhausen und Pohl wegen Sanierungsarbeiten. Die Umleitung erfolgt über die L335.
Die Sperrung der Zufahrt zum Industriegebiet Miehlen /Kreisel Umgehung Marienfels - Miehlen wurde heute Nachmittag (28.09.2023) aufgehoben. Der Ampelbetrieb auf der L335 /Kreisel Industriegebiet Miehlen besteht weiter.
Ratsmitglied Winter informiert die Anwesenden, dass es Probleme bei der Planung der Straßensperrungen für den Oktobermarkt Miehlen gibt. Hier ist von einer zeitlichen Sperrung der Hauptstraße von 2- 2 ½ Stunden auszugehen und eine Umleitung einzurichten. Er dankt dem Ordnungsamtsleiter Friedrich für die Lösungsmöglichkeit.
Freibad Saison 2023
Besucher insgesamt 26.824 (Vorjahr 24.565)
verkaufte Tagesticket 7.660
Schwimmkurse insgesamt: 6 (3 Anfänger Schwimmkurse und 3 Erweiterungsschwimmkurse - noch nicht beendete Schwimmkurse werden im Hallenbad Miehlen fortgesetzt)
keine Schließungen wegen Fachkräftemangel
Einbruch in den Erste-Hilfe-Raum im August - Schaden 5.000,00 €
Einbruch in den Kiosk im September - Schaden 2.000,00 €
Unterstützung Schwimmbad Holzhausen mit Stundeneinsatz für die Betriebssicherheit
Anschaffungen Freibad:
Spielgeräte-Turmkombination
Sonnensegel für Planschbecken
Wertschließfächer
Erneuerung Sprungbretter
Besuch aus Ruanda: Der Vorsitzende besuchte im März 2023 das Partnerland von Rheinland-Pfalz Ruanda. Er hat eine Einladung für einen Gegenbesuch von Vertretern aus Ruanda ausgesprochen. Ob die Delegation eintrifft hängt von der Entscheidung des Staatspräsidenten ab. Von daher sind die Planungsvorbereitungen noch in der Schwebe.
Ratsmitglied Grabitzke interessiert den Sachstand zu dem erworbenen Grundstück Bahnhofstr. 2 in Nastätten.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Grunderwerbssteuerbescheid vom Finanzamt eingetroffen ist, alles Weitere ist noch in Bearbeitung beim Amtsgericht.
Ratsmitglied Bärz erkundigt sich nach dem Radewegekonzept.
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Naturschutzbegleitgutachten noch aussteht.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende dankt und schließt um 21:08 Uhr die Sitzung.