Mit dieser Veröffentlichung weisen die Verbandsgemeindewerke Nastätten darauf
hin, dass die Wasserabnehmer für den Frostschutz der Wasserzähler und
Verbrauchsleitungen verantwortlich sind.
Besonders frostgefährdet sind die Wasserzähler, insbesondere in Neubauten, die
noch nicht beheizt werden, in denen aber trotzdem schon Versorgungswasser
bereitgehalten wird. Aber auch in Wohnhäusern, die zeitweise nicht bewohnt sind
und in denen die Heizung ausfällt, in Wirtschaftsgebäuden und den Entnahme-
stellen außerhalb der Gebäude entstehen Schäden an den Zählern und Leitungen.
Die Zähler und Leitungen sind durch wärmedämmende Faserstoffe wie z. B.
Styropor, Schaumstoffe, Stroh etc. gegen Frosteinwirkung zu schützen.
Soweit möglich, sind frostgefährdete Leitungen zu entleeren.
In der letzten Frostperiode waren trotz unserer Hinweise mehrere Schadensfälle mit
gravierendem Ausmaß zu verzeichnen. Vielfach wurde es erforderlich, durch
Fachpersonal mit sehr hohem personellen und maschinellen Einsatz die
Schadensstelle zu suchen und zu beheben.
Die Ursache ist oft auf unachtsamen Umgang mit frostgefährdeten Abnahmestellen
im Außenbereich zurückzuführen. Daraus ist zu erkennen, dass mit unserem
wertvollsten Lebensmittel oft sorglos umgegangen wird.
Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die damit verbundenen und
nicht unerheblichen Kosten, d. h. auch der Aufwand für die Leckortung, der
Wasserverlust incl. anfallender Kanalgebühren sowie die Erneuerung des
Wasserzählers zu Lasten des Kunden gehen.
Unsere herzliche Bitte deshalb: Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf
ausreichenden Frostschutz Ihrer Wasserversorgungsanlagen.
Nastätten, den 26.10.2023
Die Werkleitung