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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserversorgungseinrichtungenvor Frost schützen

Mit dieser Veröffentlichung weisen die Verbandsgemeindewerke Nastätten darauf

hin, dass die Wasserabnehmer für den Frostschutz der Wasserzähler und

Verbrauchsleitungen verantwortlich sind.

Besonders frostgefährdet sind die Wasserzähler, insbesondere in Neubauten, die

noch nicht beheizt werden, in denen aber trotzdem schon Versorgungswasser

bereitgehalten wird. Aber auch in Wohnhäusern, die zeitweise nicht bewohnt sind

und in denen die Heizung ausfällt, in Wirtschaftsgebäuden und den Entnahme-

stellen außerhalb der Gebäude entstehen Schäden an den Zählern und Leitungen.

Die Zähler und Leitungen sind durch wärmedämmende Faserstoffe wie z. B.

Styropor, Schaumstoffe, Stroh etc. gegen Frosteinwirkung zu schützen.

Soweit möglich, sind frostgefährdete Leitungen zu entleeren.

In der letzten Frostperiode waren trotz unserer Hinweise mehrere Schadensfälle mit

gravierendem Ausmaß zu verzeichnen. Vielfach wurde es erforderlich, durch

Fachpersonal mit sehr hohem personellen und maschinellen Einsatz die

Schadensstelle zu suchen und zu beheben.

Die Ursache ist oft auf unachtsamen Umgang mit frostgefährdeten Abnahmestellen

im Außenbereich zurückzuführen. Daraus ist zu erkennen, dass mit unserem

wertvollsten Lebensmittel oft sorglos umgegangen wird.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die damit verbundenen und

nicht unerheblichen Kosten, d. h. auch der Aufwand für die Leckortung, der

Wasserverlust incl. anfallender Kanalgebühren sowie die Erneuerung des

Wasserzählers zu Lasten des Kunden gehen.

Unsere herzliche Bitte deshalb: Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf

ausreichenden Frostschutz Ihrer Wasserversorgungsanlagen.

Nastätten, den 26.10.2023

Die Werkleitung