| Sitzungsort: | Dorfgemeinschaftshaus Lautert, Gartenstraße 1, 56355 Lautert |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:25 Uhr |
Unter Vorsitz von Bürgermeister Güllering sind anwesend:
a) Beigeordnete
Ernst-Georg Peiter, Lothar Bindczeck
b) Ratsmitglieder Verbandsgemeinderat Nastätten
Cedric Crecelius, Uwe Holstein, Martin Gasteyer, Klaus Brand, Kai Brand, Bianca Heuser, Heiko Singhof, Grit Palme, Ralf Zimmerschied, Heiko Zöller, Pierre von der Heidt, Rainer Hennemann, Julia Minor, Marco Ludwig, Heike Winter, Jörg Winter, Gerd Grabitzke, Thomas Scholl, Wolfgang Bärz, Udo Wollschläger, Tanja Mifka, Susanne Schmitter
c) von der Verwaltung
Silvia Heinz, Iris Beeres, Angela Michel, Alexander Lehn, Johannes Koziol, Robin Balzer, Lisa Heiß
d) Sonstige Teilnehmer
Alexander Schäfer, Eric Sniehotta
e) Gäste/Zuhörer
Gilles, Jens; Kraft, Nina; Birkenstock, Ulrich; Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Matern, Bernd-Christof Presse
f) es fehlen folgende Beigeordnete/Ratsmitglieder
Marc Schieche, André Stötzer, Nadine Bärz, Andreas Klotz, Heiko Koch, Roger Groß, Holger Breithaupt, Mario Winterwerber, Nadja Weber, Ralf Holl, Heike Ullrich
Tagesordnung - öffentlicher Teil
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
| 4. | Bericht über Ausschusssitzungen |
| 5. | Nachwahl Mitglied für den Beirat Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft |
| Westerwald-Rhein-Taunus (34/2025/130) |
| 6. | Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit |
| Niederwallmenach (34/2025/151) |
| 7. | Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit |
| Himmighofen (34/2025/162) |
| 8. | Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit |
| Oelsberg (34/2025/161) |
| 9. | Sachstandsmitteilung Feuerwehrgerätehäuser (34/2025/154) |
| 10. | Interkommunale Abstimmung zum Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zum Betrieb von Windenergieanlagen gem. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); |
| - Gemarkung Welterod "Windpark II" zur Errichtung und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage |
| - Gemarkung Lipporn/Oberwallmenach "Windpark Lipporn/Oberwallmenach" zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen |
| - Gemarkung Dachsenhausen "Windpark Dachsenhausen" zur Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen |
| - Gemarkung Heidenrod-Laufenselden "Windenergienutzung Heidenrod-Kaltenborn" zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen (34/2025/138) |
| 11. | Interkommunale Abstimmung / Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung einer Windenergieanlage, Flur 6, Flurstück 90, Gemarkung Oelsberg (34/2025/159) |
| 12. | Interkommunale Abstimmung zum Bebauungsplan "Factory-Outlet Montabaur" der Stadt Montabaur und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "ICE-Bahnhof /Teilbereich FOC" gem. § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (34/2025/155) |
| 13. | Neuanschaffung Zeitwirtschaftssoftware in der Verbandsgemeinde Nastätten (34/2025/121) |
| 14. | Beschaffung einer Friedhofsverwaltungsoftware mit Friedhofsplan (34/2025/148) |
| 15. | Jahresabschluss 2024 der Verbandsgemeindewerke (34/2025/126) |
| 16. | Bestellung der Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse 2025 bis 2027 (34/2025/123) |
| 17. | Organisationsuntersuchung (34/2025/131) |
| 18. | Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen |
Zu Punkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 15.09.2025 unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß zu dieser Sitzung eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Der Vorsitzende dankt der Ortsgemeinde Lautert für die Gastfreundschaft. Es schließen sich kurze Begrüßungsworte des Ortsbürgermeisters Herrn Jens Gilles an. Vom Vorsitzenden besonders begrüßt wurden die Vertreter der Wehrleitung, Mitglieder der Feuerwehreinheit Lautert, die anwesenden Ortsbürgermeister/-in, sonstigen Zuhörer, sowie den Pressevertreter der Rhein-Lahn-Zeitung, Herrn Bernd - Christoph Matern. Er gratulierte Herrn Thomas Scholl zur Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz für die langjährige ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit in der Orts- und Verbandsgemeinde und auf Vereinsebene.
| Der Vorsitzende stellt einen Antrag zur Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung der Sitzung um die Punkte | |
| TOP 7: | Beschaffung eines Tragkraftspitzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit |
| Himmighofen (34/2025/162) |
| TOP 8: | Beschaffung eines Tragkraftspitzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit |
| Oelsberg (34/2025/161) |
| TOP 11: | Interkommunale Abstimmung / Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung einer Windenergieanlage, Flur 6, Flurstück 90, Gemarkung Oelsberg (34/2025/159) |
Die Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung werden vom Verbandsgemeinderat einstimmig angenommen.
Zu Punkt 2: Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Der Vorsitzende teilt mit, dass es zur Niederschrift der letzten Verbandsgemeinde- ratsitzung vom 26.06.2025 Einwände von Ratsmitglied Gerd Grabitzke gab. Die Einwände wurden entsprechend der beigefügten Anlage vom Gremium einstimmig angenommen.
Zu Punkt 3: Einwohnerfragestunde
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Punkt 4: Bericht über Ausschusssitzungen
Der Vorsitzende berichtet über die vergangenen Sitzungen.
In der Sitzung Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit am 08.09.2025 wurde das Brandschutzkonzept der Grundschule Miehlen vorgestellt. Zum heutigen Tagesordnungspunkt „Abstimmung im Genehmigungsverfahren zu den Windenergieanlagen“ fanden Vorberatungen statt. Ferner wurden die Einwilligung zur Freigabe der nachfolgend aufgeführten Leistungsverzeichnisse erteilt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 09.09.2025 habe man Punkte der heutigen Sitzung vorberaten. Es wurde der Annahme von Spenden an die Einrichtungen der Verbandsgemeinde Nastätten zugestimmt. In Personalangelegenheiten wurde über die Personalentwicklung im Hochbau berichtet und die Ausschreibung einer Ingenieurstelle beschlossen. Ferner wurde einer Lebenszeiternennung zugestimmt, sowie weitere Personalangelegenheiten beschlossen.
In der Sitzung des Werkausschusses am 16.09.2025 wurde der Jahresabschluss 2024 der Verbandsgemeindewerke und der Finanzzwischenbericht über die Wirtschaftspläne 2025 vorgestellt. Zu den nachfolgend aufgeführten Auftragsvergaben erfolgte die Beratung und Beschlussfassung:
Es folgten noch Sachstandsberichte zur Aufbereitung des Hochbehälters Welterod und dem Hochbehälter Spitzenstein. Ferner wurde noch über Punkte Personalorganisation der Werke für eine Organisationsuntersuchung und der künftigen Trennung der kaufmännischen Werkleitung von der Finanzabteilungsleitung beraten. In der Bürgermeister Dienstversammlung am 18.09.2025 war Katastrophenschutz Thema, und es wurde über Angelegenheiten zwischen Orts- und Verbandsgemeinde informiert.
Zu Punkt 5: Nachwahl Mitglied für den Beirat Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss: Frau Pauline Schilling, Revierförsterin Forstrevier Himmighofen, wird für die Wahl als Mitglied für den Beirat Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus vorgeschlagen und gewählt. Die Wahl erfolgt nach vorheriger Vereinbarung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Zu Punkt 6: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit Niederwallmenach
Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Es gab keine Wortmeldung.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird die Anschaffung eines TSF für die Feuerwehreinheit Niederwallmenach in Höhe von 117.145,00 € netto (139.402,55 € brutto) beschlossen.
Zu Punkt 7: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit Himmighofen
Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Es gab keine Wortmeldung.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird die Anschaffung eines TSF für die Feuerwehreinheit Himmighofen in Höhe von 113.960,00 € netto (135.612,40 € brutto) beschlossen.
Zu Punkt 8: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug für die Feuerwehreinheit Oelsberg
Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage.
Ratsmitglied Zimmerschied berichtet, dass es in anderen Bundesländern für die Beschaffung von gleichen Fahrzeugtypen Sammelausschreibungen gibt. Er empfiehlt sich beim Land zu informieren, ob es vielleicht solche Möglichkeiten in Rheinland- Pfalz gibt, um einen Preisvorteil zu erhalten. Der Vorsitzende bestätigt die Aussage, dass es Bundesländer gibt, die eine Sammelausschreibung machen, jedoch Rheinland-Pfalz nicht. Ratsmitglied Grabitzke ergänzt, dass das Land Rheinland-Pfalz keine Sammelaufträge erteilt. Er stellt in frage, ob eine Bündelausschreibung kartellmäßig überhaupt zulässig ist? Der Vorsitzende führt dazu aus, dass die Verwaltung Anfang Dezember einen Beratungstermin beim Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Trier habe und das Thema Sammelbestellung mit auf die Agenda nehme. Ratsmitglied Ludwig fügt hinzu, dass Sammelbestellungen verbunden sind mit Standardisierung. Jeder erhält die gleiche Ausstattung, individuelle Anpassung im Aufbau entfallen, vielleicht ergeben sich dadurch Einsparungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird die Anschaffung eines TSF für die Feuerwehreinheit Oelsberg in Höhe von 113.900,00 € netto (135.541,00 € brutto) beschlossen.
Zu Punkt 9: Sachstandsmitteilung Feuerwehrgerätehäuser
Sachverhalt
Der Sachverhalt und der aktuelle Baukostenstand werden mündlich vorgetragen.
Der Vorsitzende verweist auf die Ausführungen in der Anlage und übergibt die Wortführung an Sachbearbeiter Robin Balzer. Herr Balzer berichtet, dass mit der Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses Nastätten nicht mehr in 2025 zu rechnen ist. Mit den Fliesen- und Malerarbeiten wurde begonnen, die Wärmepumpen werden in zirka zwei Wochen installiert. Finanziell liegen die Kosten mit 5.4 Millionen Euro unter dem Planungsansatz von 5.8 Millionen Euro. Am Feuerwehrgerätehaus Miehlen haben die Rohbauarbeiten begonnen. Er hofft, dass das 2.Obergeschoss bis Ende 2025 steht. Vielleicht ist sogar noch die Deckenfertigstellung auf dem 2. Obergeschoss möglich, damit der Bau trocken überwintern kann. Eine Stellungnahme zur Kostenübersicht kann er derzeit nicht abgeben, da noch nicht alle Rechnungen vorliegen. Ratsmitglied Winter möchte wissen, ob die Aufträge und Leistungsverzeichnisse beim Feuerwehrgerätehaus Miehlen mit denen des Feuerwehrgerätehauses Nastätten vergleichbar sind. Die Frage wurde von Sachbearbeite Balzer bejaht. Ratsmitglied Bärz äußert sich zu den Außenarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Nastätten. Er hofft, dass im linken Bereich die Bordsteine gesetzt und die Pflasterarbeiten aufgenommen werden, da Erdarbeiten zunehmende witterungsbedingt eingeschränkt sind. Er drängt darauf, die Erdarbeiten zeitnah fertigzustellen. Ratsmitglied Grabitzke merkt an, dass die geforderten Einzelgewerkaufstellungen mit den Schlussrechnungen für das Feuerwehrgerätehaus Nastätten von der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit noch ausstehen. Dies wurde bereits in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 28.01.2025 in Niederbachheim beanstandet. Der Vorsitzende äußerte sich zum allgemeinen guten Projektverlauf.
Zu Punkt 10: Interkommunale Abstimmung zum Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zum Betrieb von Windenergieanlagen gem. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
| - | Gemarkung Welterod "Windpark II" zur Errichtung und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage |
| - | Gemarkung Lipporn/Oberwallmenach "Windpark Lipporn/Oberwallmenach" zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen |
| - | Gemarkung Dachsenhausen "Windpark Dachsenhausen" zur Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen |
| - | Gemarkung Heidenrod-Laufenselden "Windenergienutzung Heidenrod-Kaltenborn" zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen |
Sachverhalt
Der Vorsitzende trägt die Mitteilungsvorlage vor und ergänzt, dass alle geplanten Vorhaben in den ausgewiesenen Potenzialfläche des Flächennutzungsplanes (Teilplan Windenergienutzung) der Verbandsgemeinde Nastätten liegen. Zu den geplanten Windkraftanlagen hat die VG Nastätten keine Bedenken vorgetragen, so lange die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sichergestellt werden. Hierzu folgen keine Wortmeldungen.
Zu Punkt 11: Interkommunale Abstimmung / Abgabe einer Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung einer Windenergieanlage, Flur 6, Flurstück 90, Gemarkung Oelsberg
Der Vorsitzende informiert die Gremienmitglieder, dass die SGD Nord um eine Stellungnahme im Rahmen eines Antrages auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung einer Windenergieanlage in der Gemarkung Oelsberg, Flur 6, Flurstück 90 gebeten hat. Da dieses Gebiet nicht in der ausgewiesenen Potenzialfläche des Flächennutzungsplanes (Teilplan Windenergienutzung) liegt, möchte die Verbandsgemeinde Nastätten eine negative Stellungnahme dazu abgeben. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Zulassung einer Windenergieanlage auf der Fläche 129b, deren Ausweisung als Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie im Rahmen der 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein- Westerwald 2017 (RROP 2017) sich derzeit noch im Verfahren befindet und deren Prüfung damit noch nicht abgeschlossen ist. Eine Zulassung der Windenergieanlage auf der Fläche 129 b zum jetzigen Zeitpunkt würde der 1. Teilfortschreibung des RROP 2017 und der damit einhergehenden Prüfung der auszuweisenden Flächen sowie dem derzeit noch ausstehenden zweiten Beteiligungsverfahren zur 1. Teilfortschreibung des RROP 2017 vorgreifen. Ratsmitglied Gasteyer fügt hinzu, dass die Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt. Dies sei ein Vorgriff auf die weiteren Planungen. Derzeit herrsche überall Goldgräberstimmung mit dem Bau von Windenergieanlagen. Der Verbandsgemeinderat hat ein Flächennutzungsplan mit dem Teilplan Windenergienutzung in intensiven Beratungen und Sitzungen erstellt, der eigehalten werden sollte. Die beantragten Projekte, die in den vorgegebenen Potenzialflächen liegen, wurden alle genehmigt. Die Gebietshoheit der Gemeinde ist verfassungsrechtlich geschützt und gibt den Gemeinden die Planungshoheit, auf ihrem Gemeindegebiet anfallende örtlichen Planungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Ratsmitglied Ludwig ergänzt, dass man nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen sollte. Das Raumordnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Hier können sich noch Änderungen ergeben. Man sollte den Tenor der Ortsgemeinden bei der Entscheidung berücksichtigen. Ratsmitglied Zimmerschied erläutert, dass man sich bei dem Flächennutzungsplan bewusst dafür entschieden hat, Konzentrationsflächen auszuweisen um einer Verspargelung der Landschaft durch Windenergieanlagen zu umgehen. Ratsmitglied Wollschläger teilt mit, dass die Fraktion es genauso wie die Vorredner sieht und wegen den vorgenannten Gründen für eine negative Stellungnahme stimmt. Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt, zu dem Vorhaben der Errichtung einer WEA vom Typ Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einer Nennleistung von 7,0 MW und einer Gesamthöhe von 262,5 m in der Gemarkung Oelsberg, Flur 6, Flurstück 90 eine negative Stellungnahme abzugeben, da sich die in Rede stehende Fläche nicht im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 14. Änderung des FNP (Teilfortschreibung Wind) der VG Nastätten befindet, welcher derzeit jedoch die Grundlage für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Windenergievorhaben im Gebiet der VG Nastätten bildet. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Zulassung einer Windenergieanlage auf der Fläche 129b, deren Ausweisung als Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie im Rahmen der 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald 2017 (RROP 2017) sich derzeit noch im Verfahren befindet und deren Prüfung damit noch nicht abgeschlossen ist. Eine Zulassung der Windenergieanlage auf der Fläche 129 b zum jetzigen Zeitpunkt würde der 1. Teilfortschreibung des RROP 2017 und der damit einhergehenden Prüfung der auszuweisenden Flächen sowie dem derzeit noch ausstehenden zweiten Beteiligungsverfahren zur 1. Teilfortschreibung des RROP 2017 vorgreifen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt eine entsprechende Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
Zu Punkt 12: Interkommunale Abstimmung zum Bebauungsplan "Factory-Outlet Montabaur" der Stadt Montabaur und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC" gem. § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
Der Vorsitzende verliest die Beschlussvorlage und teilt mit, dass zum damaligen Raumordnungsverfahrens seitens der Verbandsgemeinde in der Sitzung am 30.03.2023 Anregungen und Bedenken in das Verfahren eingebracht wurden. Ratsmitglied Ludwig spricht sich dafür aus, bei der jetzigen Stellungnahme nochmals auf die Punkte der ersten Stellungnahme mit deren Einwände zu verweisen. Dadurch behält sich die Verbandsgemeinde vor, ggfs. im Klageverfahren Ansprüche geltend zu machen. Ratsmitglied Gasteyer unterstützt den vorgenannten Vorschlag. Der Vorsitzende signalisiert bei der Abgabe der Stellungnahme auf die damaligen Bedenken und Anregungen hinzuweisen. Ratsmitglied Pierre von der Heidt verlässt den Sitzungsaal. Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt, auf die damaligen Bedenken und Anregungen in der Stellungnahme hinzuweisen und keine weiteren Anregungen in das reguläre Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Factory-Outlet Montabaur“ der Stadt Montabaur und zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „ICE-Bahnhof / Teilbereich FOC“ der Stadt Montabaur im Rahmen der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB einzubringen. Ratsmitglied von der Heidt kehrt zur Sitzung zurück.
Zu Punkt 13: Neuanschaffung Zeitwirtschaftssoftware in der Verbandsgemeinde Nastätten
Der Vorsitzende führt in die Thematik der Zeiterfassungspflicht für Arbeitgeber ein. Ratsmitglied Palme interessiert den zeitlichen Ablauf der Programmumsetzung insbesondere für die Kindertagesstätten. Büroleiterin Michel schildert, dass zuerst mit der Umsetzung in der Verwaltung begonnen wird. Sobald die Prozessabläufe den Anwendern und Zeitbeauftragten vertraut sind, werden die Außenstellen angebunden. Hierzu müssen noch Details (Erfassungsterminal usw.) mit den Außenstellen abstimmt werden. Ratsmitglied Zöller möchte wisse, ob jede Kitagruppe ihr eigenes Programm verwaltet oder ob das Programm zentral administriert wird. Büroleiterin Michel erklärt, dass das Programm mit den Stammdaten zentral von der Verwaltung administriert wird. Die einzelnen Kindertagesstätten werden die Abwesenheits- und Korrekturstunden der Beschäftigten eigenständig verwalten.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuanschaffung der Zeitwirtschaftssoftware der Firma Leonhardt GmbH, In der Steinwiese 80, 57074 Siegen, Vertriebsgebiet West für ISGUS Zeus Zeitsysteme, als SaaS* Lösung zum monatlichen Preis von 1317,70 € (brutto, inkl. Bauhoflösung für 98,17 €) zu. Die einmaligen Anschaffungskosten für Hardware belaufen sich für alle Mandanten auf 36169,55 € (brutto) Die einmaligen Dienstleistungskosten belaufen sich auf 14094,36 € (brutto)
Zu Punkt 14: Beschaffung einer Friedhofsverwaltungssoftware mit Friedhofsplan
Es folgen keine Wortmeldungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Beschaffung einer Friedhofssoftware mit Friedhofsplan wird unter den zwei Varianten zugestimmt.
| a) | Im Falle einer on priemes Lösung (Technik, Software, Betreuung der Friedhofsverwaltung vor Ort) beläuft sich das zu erwartende Gesamtvolumen für die Beschaffung von Hard- und Software auf ca. 50.000,00 € brutto. Für Softwarepflege und GIS-Daten für den Friedhofsplan ist mit jährlichen Fixkosten von rund 4.500,00 € zu rechnen. |
| b) | Im Falle einer SaaS-Lösung (Cloudbasierte Friedhofsverwaltung für rund 7.499 Grabstätten) beträgt das zu erwartende jährliche Gesamtvolumen rund 9.600,00 brutto. Sollten die Angebotspreise 10 % über dem zu erwartenden Gesamtvolumen liegen, wird erneut über die Vergabe beraten. |
Zu Punkt 15: Jahresabschluss 2024 der Verbandsgemeindewerke
Der Vorsitzende stellt den Jahresabschluss mit dem Negativergebnis für die beiden Betriebszweige Wasserversorgung – und Abwasserbeseitigung vor und verweist auf den liquiditätswirksamen Vortrag in Höhe von 234.231,47 € im Abwasserbereich, der in den nächsten 5 Jahren auszugleichen ist.
Es folgen keine Wortmeldungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der geprüfte Jahresabschluss 2024 der Verbandsgemeindewerke einschließlich Lage- und Jahresberichte wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2024 wird in der vorliegenden Form gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO festgestellt. Der Jahresverlust 2024 in Höhe von 316.767,85 € bei der Wasserversorgung sowie der Jahresverlust 2024 in Höhe von 409.192,93 € bei der Abwasserbeseitigung werden jeweils auf neue Rechnung vorgetragen. Der ausgabenwirksame Jahresverlust in Höhe von 234.231,47 € bei der Abwasserbeseitigung wird aus künftig zu erzielenden Liquiditätsüberschüssen ausgeglichen. Die entstandenen Mehraufwendungen und die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Zu Punkt 16: Bestellung der Abschlussprüfer für die Jahresabschlüsse 2025 bis 2027
Der Vorsitzende stellt die Angebotsergebnisse von der Preisabfrage bei den Instituten von Prüfungsleistungen vor und empfiehlt die Vergabe an die Firma Dornbach GmbH. Ratsmitglied Winter erachtet einen Wechsel der Prüfer nach 2027 für sinnvoll. Mit der Firma Dornbach habe man die Entgeltumstellung vollzogen. Eine andere Sichtweise von Prüfern hält er für angebracht. Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, wird als Abschlussprüfer für die Jahre 2025 bis 2027 auf der Basis des Angebots vom 19.08.2025 bestellt.
Zu Punkt 17: Organisationsuntersuchung
Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage und erinnert an die Worte von Ratsmitglied Winter zur Thematik in der Haupt- und Finanzausschusssitzung, dass es nicht darum geht, Geld zu sparen, sondern die Verwaltung neu zu strukturieren, die Arbeit neu zu verteilen und Synergien zu gewinnen. Ratsmitglied Crecelius ergänzt, dass der Rat sehr zufrieden ist mit der Arbeit der Verwaltung und freut sich, dass der Impuls einer Organisationsuntersuchung von der Veraltung selbst kommt. Das Zeitalter der Digitalisierung steht an und hier sollten nur gute Prozesse digitalisiert werden. Ratsmitglied Winter findet es gut, die Abläufe von Zeit zu Zeit zu überprüfen, um durch Anpassung der Prozesse Synergien zu gewinnen und die Effektivität der Verwaltung zu steigern. Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss: Es wird beschlossen, eine Organisationuntersuchung für die Verbandsgemeindeverwaltung durchzuführen. Die Kosten werden auf 70.000 € geschätzt. Bei Einhaltung der Kostenschätzung wird die Verwaltung ermächtigt den Auftrag zu erteilen. Sofern der Auftragswert die Kostenschätzung um 10 % übersteigt, entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Vergabe.
Zu Punkt 18: Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen
Der Vorsitzende informiert über die nachfolgenden Punkte:
Der Vorsitzende schließt um 20:15 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet die Öffentlichkeit.
Ratsmitglied Crecelius verlässt den Sitzungssaal.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende dankt und schließt um 20:25 Uhr die Sitzung.
| gez. | gez. |
| Jens Güllering | Iris Beeres |
| Bürgermeister | Schriftführerin |