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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 43/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Nastätten am Donnerstag, dem 24.09.2026

Sitzungsort:

Dorfgemeinschaftshaus in Kasdorf,

Taunusstraße 26, 56357 Kasdorf

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

21:55 Uhr

Unter Vorsitz von Bürgermeister Güllering sind anwesend:

a) Beigeordnete

Lothar Bindczeck

b) Ratsmitglieder Verbandsgemeinderat Nastätten

Uwe Holstein

Martin Gasteyer

Klaus Brand

André Stötzer

Kai Brand

Nadine Bärz

Jörg von der Heydt

Grit Palme

Ralf Zimmerschied

Heiko Zöller

Roger Groß

Holger Breithaupt

Mario Winterwerber

Pierre von der Heidt

Rainer Hennemann

Julia Minor

Nadja Weber

Ralf Holl

Heike Winter

Jörg Winter

Gerd Grabitzke

Heike Ullrich

Wolfgang Bärz

Susanne Schmitter

c) von der Verwaltung

Iris Beeres

Angela Michel

Patrick Friedrich

Johannes Koziol

Sandra Köhler

Bianca Heuser

Eric Schneider

d) Sonstige Teilnehmer

-

e) Gäste/Zuhörer

Karolina Schüler

Thorsten Heidrich

Danny Richter

Volker Palm

f) es fehlen folgende Beigeordnete/Ratsmitglieder

Ernst-Georg Peiter

Marc Schieche

Cedric Crecelius

Bianca Heuser

Heiko Koch

Heiko Singhof

Marco Ludwig

Thomas Scholl

Udo Wollschläger

Tanja Mifka

Sabine Herwig

Henrik Mosel

Tagesordnung - öffentlicher Teil

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

3.

Einwohnerfragestunde

4.

Bericht über Ausschusssitzungen

5.

Sachstand Feuerwehrgerätehäuser Miehlen und Nastätten

6.

Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod)

a) Würdigung/Abwägung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO (34/2026/070)

7.

21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) (34/2026/071)

8.

22. Änderung Flächennutzungsplan der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Niederbachheim und Miehlen)

- Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung (34/2026/074)

9.

Interkommunale Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der regulären Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Loreley (34/2026/083)

10.

Erneuerung der EIngangstüren im Verwaltungsgebäude (34/2026/078)

11.

Jahresabschluss 2025 der Verbandsgemeindewerke (34/2026/065)

12.

Beratung und Beschlussfassung über die Kooperationsvereinbarung zwischen Rhein-Lahn-Kreis, Verbandsgemeinden und Stadt Lahnstein zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)) (34/2026/075)

13.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsschulen der Verbandsgemeinde Nastätten (34/2026/077)

14.

Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen

Zu Punkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 11.09.2026 unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß zu dieser Sitzung eingeladen, die Sitzung am 17.09.2026 öffentlich bekanntgemacht wurde und Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Der Vorsitzende dankt der Ortsgemeinde Kasdorf für die Gastfreundschaft. Es schließen sich kurze Begrüßungsworte des Ortsbürgermeisters Danny Richter an.

Vom Vorsitzenden besonders begrüßt wurde Karolina Schüler und Thorsten Heidrich als Projektsteuerer von der Firma bp-m-t Baubauprojekte.

Zu Punkt 2: Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 09.06.2026 gab es folgende Einwände. 

Frau Heike Winter bittet um Änderung des Protokolls, da ihre Redebeitrag unter Top 7.1 unvollständig dargestellt wurde:

„Ich habe nach der Feststellung von Herr Güllering, dass das Bundesförderprogramm SKS überzeichnet wäre, darauf hingewiesen, dass ich mich beim Fördergeber vor der Ratssitzung selbst erkundigt habe. Der Fördergeber hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Aussage zur „Überzeichnung“ nicht vor Auswertung der Anträge erfolgen kann. Die Einreichungsfrist für die Antragsstellung endete erst am 19.06.26.“

Das Förderprogramm SKS „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2026- Schwimmbad war also zum Zeitpunkt der Aussage von Herrn Güllering (das war das erste Mal in der VG-Sitzung vom 7.05.26) nicht überzeichnet, so dass die damalige Entscheidung sich nicht für die Förderung zu bewerben für mich nicht nachvollziehbar war.

„Zu der Thematik „Kosten für die Sanierung des Beckenumgangs“ habe ich nachgefragt, warum in der damaligen Planerausschreibung im Jahr 2024 für den Beckenumgang/Solaranlage nur 200.000 Euro angesetzt waren (ich habe aus dem damaligen Wettbewerbstext zitiert) und woher die extreme Steigerung auf aktuell 512.000 Euro stammt.“

Des Weiteren habe ich nach der Summe der Gesamtkosten für alle für das Schwimmbad geplante Maßnahmen nachgefragt. Herr Balzer hat darauf geantwortet, dass die geplanten Maßnahmen aktuell auf 1,8 Mio. Euro seitens der VG geschätzt wurden. Daraufhin habe ich wieder aus dem Ausschreibungstext der damaligen Planervergabe zitiert, wonach die Kosten für die KG 300, 400 und 500 im Jahr 2024 mit 2.765.000 Euro ausgewiesen wurden.“

Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig der Niederschrift zu.

Zu Punkt 4: Bericht über Ausschusssitzungen

Am 13.08.2026 fand ein nichtöffentliches Arbeitstreffen der Mitglieder der AöR Blaues Ländchen - Unsere Energie (BLUE) zur Abstimmung der bevorstehenden Konstituierung statt.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit am 08.09.2026 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

•

Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod)

a) Würdigung/Abwägung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO (34/2026/070)

•

21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) (34/2026/071)

•

Interkommunale Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der regulären Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Loreley (34/2026/073)

•

22. Änderung Flächennutzungsplan der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Niederbachheim und Miehlen) - Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung (34/2026/074)

•

Beschluss über die Umsetzung einer im Rahmen der RZN Förderung beantragten Maßnahme zur Steigerung der Barrierefreiheit im VG-Gebäude - Einbau eines Plattformlifts im Flur des 1. OG (34/2026/068)

•

Erneuerung der Eingangstüren im Verwaltungsgebäude (34/2026/078)

In der Gemeinschaftssitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Schulträger- und Sportstättenausschusses der Verbandsgemeinde am 09.09.2026 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

•

Feuerwehrbedarfsplan für die VG Nastätten (34/2026/072)

•

Beratung und Beschlussfassung über die Kooperationsvereinbarung zwischen Rhein-Lahn-Kreis, Verbandsgemeinden und Stadt Lahnstein zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)) (34/2026/075)

•

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsschulen der Verbandsgemeinde Nastätten (34/2026/077)

Am 15.09.2026 fand die Konstituierende Sitzung der AöR BLUE statt. Zur ehrenamtlichen Vorsitzenden wurde Klimamanagerin Johann Liebl gewählt. Der

Stellvertreter wird im November 2026 gewählt. Für die Regelung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Vorstand wurde eine Satzung beschlossen.

In der Sitzung der Bürgermeister-Dienstversammlung am 15.09.2026 wurde der digitale Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz vorgestellt. In ihm werden alle verkehrsbehördlichen Anordnungen der Verbandsgemeinde Nastätten aufgelistet und an Dienstleister wie z.B. Google Maps zur Echtzeit-Verkehrsdaten-Meldung weitergeleitet. Das Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Nastätten in der Endfassung wurde vorgestellt. Aus der Bauabteilung der Verwaltung wurde zu RZN-Projektständen berichtet, sowie über den derzeitig personellen Engpass und dem digitalen Bauantrag.

In der Sitzung des Werkausschusses am 17.09.2026 wurden folgende Themen beraten und beschlossen:

•

Jahresabschluss 2025 der Verbandsgemeindewerke (34/2026/065)

•

Finanzzwischenbericht über die Wirtschaftspläne 2026

•

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen in der Paul-Spindler-Straße Nastätten, Bauabschnitt 4a, Spulerweg (34/2026/069)

•

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer neuen Software für die Buchhaltung und die Verbrauchsabrechnung (34/2026/080)

•

Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung eines Werksattwagens für den Kanalbetrieb (Rattenbekämpfung) (34/2026/084)

•

Beratung und Beschlussfassung zur Erschließung des Neubaugebietes "Höllerchen, 1. Erweiterung" in Kehlbach - Vergabe der Ingenieurleistungen für Kanal und Wasser (34/2026/066)

•

Sachstandsbericht Hochbehälter Spitzenstein (34/2026/082)

•

Beratung und Beschlussfassung über einen Stundungsantrag (34/2026/081)

•

Info Termin zur Einweihung der sanierten Kläranlage Niederwallmenach - Einladung folgt

Zu Punkt 6: Beratung und Beschlussfassung über die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod)

a)

Würdigung/Abwägung der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

b)

Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und übergibt die Wortführung an Abteilungsleiterin Sandra Köhler.

Frau Köhler stellt die Änderungen des 19.Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod vor.

Die Anregungen und Äußerungen der Träger öffentlicher Belange gilt es in Einzelbeschlüssen zu würdigen:

1.

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Landesplanungsbehörde, Bad Ems

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Materieller Planänderungsbedarf wird nicht erkannt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

2.

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Mainz

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Eine nachrichtliche Darstellung des Kulturdenkmals wird in der Planurkunde der Schlussfassung gemäß § 6 BauGB entsprechend der Würdigung aufgenommen. Materieller Planänderungsbedarf wird nicht erkannt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

zu a) Würdigung der Stellungnahmen aus der regulären Offenlage

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der regulären Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus der interkommunalen Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten werden mit dem in der Anlage dargestellten Abwägungsergebnissen beschlossen. Betroffen sind die Teilgebiete der Ortsgemeinden Buch, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod.

Siehe hierzu die besonderen Unterlagen des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Sitz Nörtershausen, (Würdigung mit 2 einzelnen Beschlussvorschlägen, über die jeweils gesondert abgestimmt wird).

zu b) Feststellungsbeschluss und Zustimmungsverfahren nach § 67 II GemO

Der Verbandsgemeinderat billigt die redaktionell angepassten Planungsunterlagen entsprechend den hierzu eingegangenen Stellungnahmen und beschließt die Feststellung des gesamten Planinhaltes der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Anlagen als Schlussfassung im Sinne des § 6 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Zustimmungsverfahren nach § 67 Abs. 2 GemO durchzuführen. Das Ergebnis des Zustimmungsverfahrens ist dem Verbandsgemeinderat mitzuteilen. Ein Beschlussvorschlag zur endgültigen Feststellung (Feststellungsbeschluss gemäß § 67 Abs. 2 GemO) soll in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung erfolgen.

Zu Punkt 7: 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Frau Köhler stellt die Änderungen des 19.Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete aller verbandsangehöriger Ortsgemeinden vor. Es folgen keine Wortmeldungen.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der von dem Planungsbüro ENVIRO-Plan GmbH, Sitz Odernheim, erarbeitete Entwurf zur 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten wird von dem Verbandsgemeinderat der VG Nastätten zugestimmt und als Grundlage für das weitere Verfahren freigegeben.

Um frühzeitig zu klären, ob die geplanten Änderungen im Rahmen der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung entsprechen, wird beschlossen, gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) eine landesplanerische Stellungnahme bei der zuständigen unteren Planungsbehörde des Rhein-Lahn-Kreises einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den hierfür erforderlichen förmlichen Antrag nach § 20 LPlG bei der unteren Planungsbehörde einzureichen und das Verfahren entsprechend einzuleiten.

Zu Punkt 8: 22. Änderung Flächennutzungsplan der VG Nastätten (hier: Teilgebiete der Ortsgemeinden Niederbachheim und Miehlen)

- Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung

Frau Köhler erläutert den Sachverhalt zu den Teilgebieten der Ortsgemeinde Niederbachheim und Miehlen und trägt die sieben Beschlussvorschläge zur Würdigung der Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung vor.

1.

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Landesplanungsbehörde, Bad Ems

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Landwirtschaftsbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 22. Änderung des FNP der VG Nastätten.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

2.

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Mainz

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf möglicherweise vorhandene Kleindenkmäler im Planänderungsbereich wird zu Informationszwecken redaktionell in die Begründung aufgenommen.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

3.

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Die zusätzlichen Informationen zu den benannten Bergwerksfeldern werden in die Begrünung redaktionell aufgenommen. Materieller Planänderungsbedarf wird nicht erkannt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

4.

Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Die Hinweise des LBM zur Änderungsfläche in Niederbachheim werden für die Planungsebene des FNP zur Kenntnis genommen. Einzelne planrelevante Informationen aus der Stellungnahme werden in die Begründung übernommen.

Details können in der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung sowie in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Materieller Planänderungsbedarf wird nicht erkannt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

5.

Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Montabaur.

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Planänderungsbedarf wird nicht erkannt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

6.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Planänderungsbedarf wird nicht erkannt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

7.

Verbandsgemeindewerke Nastätten, Technischer Werkleiter, Nastätten.

Unter Verweis auf vorstehende Ausführungen wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Löschwasserversorgung sowie zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung werden zu Informationszwecken in die Begründung zur Änderungsfläche in Niederbachheim aufgenommen. Änderungsbedarf für die Plandarstellung ergibt sich nicht.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Ratsmitglied Grabitzke erkundigt sich nach dem Zeitfenster für die Bauplanung des Feuerwehrgerätehauses „Bachheimer Grund“. Er weist daraufhin, dass es sich bei dem Bauvorhaben in Niederbachheim um ein Vorhaben der Verbandgemeinde Nastätten handelt und betont, dass das erforderliche Baurecht möglichst zeitnah geschaffen werden sollte.

Frau Köhler verweist auf das für Niederbachheim erforderliche Artenschutzgutachten, dessen Erstellung aufgrund der zu berücksichtigenden Brut- und Setzzeit einen Zeitraum von nahezu einem Jahr umfasst. Für Niederbachheim ist insbesondere aufgrund des hohen Anteils an Ackerflächen ein erhöhtes Vorkommen von Feldlerchen festzustellen. Im Zusammenhang mit der geplanten Versiegelung von Flächen ist daher eine geeignete Ausgleichfläche für die Feldlerchen zu lokalisieren und zu schaffen.

Der Vorsitzende ergänzt, dass Untersuchungen zur Stellungnahme Träger öffentlicher Belange bereits vorgezogen wurden zur Verfahrensbeschleunigung.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Würdigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung

Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der interkommunalen Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten werden mit dem in der Anlage dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.

Siehe hierzu die besonderen Unterlagen des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Sitz Nörtershausen, (Würdigung mit 7 einzelnen Beschlussvorschlägen, über die jeweils gesondert abgestimmt wird).

Zu Punkt 9: Interkommunale Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der regulären Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Loreley

Frau Köhler trägt den Sachverhalt vor. Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nastätten beschließt, keine Stellungnahme in das Verfahren der regulären Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der interkommunalen Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Loreley einzubringen.

Zu Punkt 10: Erneuerung der Eingangstüren im Verwaltungsgebäude

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erneuerung der Eingangstüren im Verwaltungsgebäude zu einem Preis von 88.655,00 € brutto. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vergabe eigenständig vorzunehmen, sofern die Vergabesummen nicht mehr als 10 % über der Kostenfestsetzung von 88.655,00 € brutto liegen.

Zu Punkt 11: Jahresabschluss 2025 der Verbandsgemeindewerke

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt und geht auf den Jahresabschluss ein. Ratsmitglied Kai Brand befürwortet die im letzten Jahr getroffenen Entscheidungen und bezeichnet diese als zielführend. Der Jahresabschluss der Wasserversorgung weist ein geringes Guthaben aus. Der eingeschlagene Weg sollte seiner Auffassung nach weiterverfolgt werden, auch wenn sich die bestehenden Kreditverpflichtungen auf rund 2,6 Millionen belaufen. Die CDU-Fraktion trägt den Jahresabschluss mit.

Ratsmitglied Grabitzke betrachte den Jahresabschluss mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Es werde für die Zukunft investiert, insbesondere in die Bereiche Sicherheit und Sauberkeit. Die Finanzierung über Krediten sei hierfür erforderlich. Zudem müssten die anfallenden Abschreibungen berücksichtigt und erwirtschaftet werden. Die SPD-Fraktion trägt den Jahresabschluss ebenfalls mit.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der geprüfte Jahresabschluss 2025 der Verbandsgemeindewerke einschließlich Lage- und Jahresberichte wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2025 wird in der vorliegenden Form gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO festgestellt.

Der Jahresgewinn 2025 in Höhe von 31.602,52 € bei der Wasserversorgung sowie der Jahresverlust 2025 in Höhe von 199.370,19 € bei der Abwasserbeseitigung werden jeweils auf neue Rechnung vorgetragen.

Der ausgabenwirksame Jahresverlust in Höhe von 26.177,99 € bei der Abwasserbeseitigung wird aus künftig zu erzielenden Liquiditätsüberschüssen ausgeglichen.

Die entstandenen Mehraufwendungen und die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Zu Punkt 12: Beratung und Beschlussfassung über die Kooperationsvereinbarung zwischen Rhein-Lahn-Kreis, Verbandsgemeinden und Stadt Lahnstein zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG))

Der Vorsitzende erläutert die Umsetzung des Rechtsanspruchs nach dem GaFöG und die hierzu vorgesehenen Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden, der Stadt Lahnstein und dem Rhein-Lahn-Kreis.

Ratsmitglied Zimmerschied merkt an, dass die kommunale Familie die Erlasse des Bundes ausbaden müsse. Das Konnexitätsprinzip wird aus seiner Sich nicht eingehalten. Durch die vorgesehene Kooperation ist gewährleistet, dass die Betreuung an Freitagnachmittagen sowie die Betreuung außerhalb der Schließtage im Rhein-Lahn-Kreis sichergestellt werden kann.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) in der vorliegenden Fassung zu und ermächtigt Bürgermeister Jens Güllering, die Vereinbarung für die Verbandsgemeinde Nastätten zu unterzeichnen.

Zu Punkt 13: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsschulen der Verbandsgemeinde Nastätten

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Es folgen keine Wortmeldungen.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsschulen der Verbandsgemeinde Nastätten wird zugestimmt.

Zu Punkt 14: Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen

Der Vorsitzende teilt mit, dass der die Arbeitslosenzahlen vergessen habe. Die aktuelle Zahl ist auf der Statistikseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Er berichtet, dass die

1.

die AöR BLUE gegründet wurde,

2.

die Einweihung des Feuerwehrgerätehaus Nastätten am 04.10.2026 stattfindet,

3.

Rückblick Saison Freibad

Öffnungstage: 120

Badegäste insgesamt: 33.206

Besucherstärkster Tag: 1300 Badegäste

Besucherstärkste Badezeiten: Letzten zwei Wochen im Juni vor Ferienbeginn.

Neuanschaffungen: E-Scooterparkplätze und Kioskmarkise

4.

die Einweihung der Kläranlage Niederwallmenach am 29.09.2026 um 15:00 Uhr stattfindet, hierzu sind alle Anwesenden herzlich eingeladen.

5.

Am 29.10.2026 findet die Öffentliche Abschlussveranstaltung zum Klimaschutzkonzept statt.

6.

Neue Landesregierung erwägt die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Die Verbandsgemeinden sollen die Zahlen des Aufkommens der Beiträge von den letzten fünf Jahren dem Land mitteilen.

7.

Das Organisationsgutachten der Kommunalberatung über die Kernverwaltung liegt vor und soll am 19.11.2026 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt werden. Das Organisationsgutachten der Verbandsgemeindewerke soll bis Ende Oktober 2026 vorliegen. Die Verzögerung ist der zusätzlichen die Stellenbewertungen geschuldet.

Ratsmitglied Grabitzke teilt mit, dass die SPD-Fraktion einen Antrag zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Sanierung des Waldschwimmbades stellen werde. Gegenstand des Antrags sollen insbesondere die erforderlichen und notwendigen Sanierungsmaßnahmen, Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung des Bades, Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie eine Darstellung der voraussichtlichen Kosten und des zeitlichen Rahmens sein. Darüber hinaus sollen mögliche Förderprogramme und deren Inanspruchnahme geprüft und dargestellt werden.

Ferner ergänzt er hinsichtlich des Feuerwehrgerätehaus „Bachheimer Grund“, dass mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans heute die Voraussetzungen für die spätere Genehmigung geschaffen würde. Die dadurch gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um sich frühzeitig Gedanken über die erforderliche Größe des Gerätehauses zu machen. Als Orientierung könne der im benachbarten Bundesland Hessen vorhandenen Musterhausplan herangezogen werden.

Ratsmitglied Klaus Brand regt an, das der Arbeitskreis „Kleine Feuerwehrgerätehäuser“ zeitnah seine Arbeit aufnimmt, die erforderlichen Planungen einleitet und die bestehenden Bedarfe abarbeiten.

Der Vorsitzende antwortet, dass ihm die kleinen Feuerwehrgerätehäuser ein besonderes Anliegen sind und diese bei den weiteren Planungen entsprechend berücksichtigt werden sollen. Er weist darauf hin, dass derzeit ein personeller Engpass in der Bauverwaltung besteht. Den Musterhäuserplan bewertet er als interessant und teilt mit, dass dieser als Grundlage für die weitere Planung herangezogen werden könne. Ein entsprechender Musterhäuserplan befindet sich in Rheinland-Pfalz derzeit noch in der Entwicklung.

Ratsmitglied Jörg Winter weist darauf hin, dass in der Verbandsgemeinde derzeit zahlreiche Bauprojekte anstehen, für deren Umsetzung entsprechende Planungsleistungen erforderlich sind. Er erkundigt sich, inwieweit die hierfür entstehenden Kosten Auswirkungen auf die Umlage haben.

Der Vorsitzende ergänzt, dass zur Erfüllung der anfallenden Aufgaben auf Leistungen des freien Marktes zurückgegriffen werden müsse. Bei sämtlichen Bauprojekten der Ortsgemeinden sei die Bauverwaltung zudem im Rahmen ihrer Bauherrenfunktion personell eingebunden.

Ratsmitglied Schmitter interessiert, wann für die Stad Nastätten als Mittelzentrum eine städtische, öffentliche Bibliothek eingerichtet wird.

Der Vorsitzende erklärt, dass diese Thematik zum Aufgabengebiet der Stadt Nastätten gehört und nicht die Verbandsgemeinde betreffe. Er bitten die Gremienmitglieder, die ebenfalls Stadtratsmitglieder sind, das Thema im Stadtrat

aufzunehmen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende dankt und schließt um 21:55 Uhr die Sitzung.

gez. —  gez.
Jens Güllering —  Iris Beeres
Bürgermeister —  Schriftführerin