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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 43/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung

Gemäß § 27 Absatz 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in der derzeit gültigen Fassung wird nachstehend der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2025 der Verbandsgemeindewerke Nastätten öffentlich bekanntgegeben.

Die Bilanz zum 31.12.2025 schließt im Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 61.110.731,68 € ab. Die Jahreserfolgsrechnung 2025 weist einen Jahresverlust in Höhe von 199.370,19 € aus.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz hat den Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang sowie dem Lagebericht für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Nastätten für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis. 31.12.2025 geprüft. Mittels des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes wird erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Koblenz, 22.05.2026 — 
Dornbach GmbH — 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft — 
Steuerberatungsgesellschaft — 
gez. Schmidt  —  gez. Bokelmann
Wirtschaftsprüfer  —  Wirtschaftsprüfer

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nastätten hat daraufhin in seiner Sitzung am 24.09.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Der Verbandsgemeinderat nimmt von dem geprüften Jahresabschluss 2025 des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Nastätten einschließlich Lage- und Jahresbericht Kenntnis und beschließt, den Jahresabschluss 2025 in der vorliegenden Form festzustellen und den Jahresverlust in Höhe von 199.370,19 € auf die neue Rechnung vorzutragen sowie die entstandenen Mehraufwendungen und die außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Nastätten, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und Bestätigungsbericht des Abschlussprüfers liegen gemäß § 27 Absatz 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Verbindung mit § 8 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Zeit vom 26.10. bis 09.11.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Zimmer 209), Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten öffentlich aus.

Nastätten, 14.10.2026 — 
gez.  —  gez.
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