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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Kreisverwaltung Rhein-Lahn

Grundstücksverkehrsgesetz

In einem Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat die Kreisverwaltung als untere Landwirtschaftsbehörde zu prüfen, ob Landwirte an dem käuflichen Erwerb des/der nachstehend bezeichneten land- bzw. forstwirtschaftlichen Grundstücks/e interessiert sind:

Gemarkung: Miehlen

Flur: 41, Flstk: 458, Landwirtschaftsfl., „Links dem Endlichhofer Weg" - 7.753 qm

Flur: 42, Fistk: 652, Landwirtschaftsfl.,"In der untersten Riethwiese" - 8.567 qm

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Ems - Untere Landwirtschaftsbehörde - schriftlich bekunden.