Grundstücksverkehrsgesetz
In einem Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat die Kreisverwaltung als untere Landwirtschaftsbehörde zu prüfen, ob Landwirte an dem käuflichen Erwerb des/der nachstehend bezeichneten land- bzw. forstwirtschaftlichen Grundstücks/e interessiert sind:
Gemarkung: Miehlen
Flur: 41, Flstk: 458, Landwirtschaftsfl., „Links dem Endlichhofer Weg" - 7.753 qm
Flur: 42, Fistk: 652, Landwirtschaftsfl.,"In der untersten Riethwiese" - 8.567 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Ems - Untere Landwirtschaftsbehörde - schriftlich bekunden.