1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2023 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Zimmer 207, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohner der Verbandsgemeinde Nastätten haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.