Für die Einheit Berg soll ein / eine neuer / neue stellvertretender Wehrführer / Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren bestellt werden.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Berg -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Berg zur Wahlversammlung für Montag, den 09.12.2024, 19:00 Uhr, ins Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 5 in 56357 Berg herzlich ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstands |
| 3. | Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Ernennung eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |