| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
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| Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme, ab dem 21.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Zimmer 206, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) aus. |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
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| Die Einwohner der Ortsgemeinde Holzhausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |