für die Einheit Rettershain soll ein / eine Wehrführer/Wehrführerin und ein / eine stellv. Wehrführer / Wehrführerin vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nastätten für die Dauer von 10 Jahren bestellt werden.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Ziffer 3 a des Landesgesetztes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG) in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der / die zu bestellende Wehrführer / Wehrführerin und der / die zu bestellende stellvertretende Wehrführer / Wehrführerin durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit gewählt. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rettershain -soweit vorhanden- und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Rettershain zur Wahlversammlung für Mittwoch, den 10. Januar 2024, 19:00 Uhr, ins Dorfgemeinschaftshaus, Bergstraße 10 in 56357 Rettershain herzlich ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, Bestellung eines Wahlvorstands |
| 3. | Wahl eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin |
| 4. | Wahl eines / einer neuen stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |
| 5. | Ernennung eines / einer neuen Wehrführers / Wehrführerin und stellvertretenden Wehrführers / Wehrführerin |