Die bis einschließlich 15. November 2024 fälligen Steuern und Abgaben, Gewerbesteuer und wiederkehrenden Beiträge für Wasser und Abwasser werden hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 29. November 2024 bei der Verbandsgemeinde-kasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Kassenzeichen auf Ihrer Überweisung.