(Achtung: geänderte Vergabebedingungen!)
Stadt Nastätten, Gemeinden Buch, Diethardt, Holzhausen, Strüth und Weidenbach
Schriftliche Bestellungen nur für ortsansässige Kunden aus dem Bereich des Forstreviers Nastätten (siehe oben!) für Brennholz aus dem Wintereinschlag 2024 /2025 werden ab sofort und nur bis zum 01.12.2024 bei Förster Andreas Meyer, Buch, entgegengenommen.
Es besteht ab dem Winter 2024/2025 neben der Bestellung von Meterholz nur noch die Möglichkeit Brennholz in langer Form, gerückt an den PKW-fähigen Abfuhrweg, zu bestellen. Brennholz in Selbstwerbung/ Flächenlose kann aus Gründen der Arbeitssicherheit (Kronenschäden durch Trockenheit mit der Folge von Astabbrüchen, Aufarbeitung der Flächenlose in belaubtem Zustand) sowie aus Gründen der Zertifizierung der Waldbestände (z.B. Sicherstellung der Kontrolle der Befahrung ) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Übersteigt die nachgefragte Menge an Brennholz die Menge des insgesamt zur Verfügung stehenden Brennholzes, erfolgt eine anteilmäßige Kürzung aller Bestellmengen durch den Forstbetrieb.
Bei nicht ausreichender Verfügbarkeit von Laubbrennholz wird dem Kunden Nadelbrennholz zugeteilt – sofern dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Menge möglich ist und der Kunde dies nicht ausdrücklich ablehnt. Sollte dieses Angebot seitens des Brennholzkunden abgelehnt werden, erfolgt keine Brennholzzuteilung.
Die Mindestbestellmenge für gerücktes Brennholz lang beträgt 5,0 Raummeter – die maximale Bestellmenge für Meterholz beträgt 3,0 Raummeter.
Bestellungen von Kunden, die ihr in der Vergangenheit bereitgestelltes Brennholz noch nach dem 01.12.2024 im Wald gelagert haben, können nicht berücksichtigt werden!
Aufgrund der Vielzahl von Bestellungen, um Unklarheiten bei der Bestellung auszuschließen und wegen der notwendigen Erklärung zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit der Motorsäge werden Bestellungen nur in schriftlicher Form auf dem beigfügten “Bestellformular Brennholz für das Forstrevier Nastätten“ angenommen.
Die jährlichen Brennholzpreise werden durch Beschluß der Forstwirtschaftspläne der jeweiligen Waldbesitzer / Gemeinden festgelegt. Die voraussichtlichen Preise für die einzelnen Brennholzsortimente entnehmen Sie bitte dem Bestellformular.
Der Einschlag und die Bereitstellung von Brennholz erfolgt nur nach verbindlicher schriftlicher Bestellung nur bis zum 01.12.2024 – später eingehende Bestellungen / Berücksichtigungen beim Verkauf sind deshalb nicht möglich!!!
Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass jeder Brennholzselbstwerber, der im öffentlichen Wald mit einer Motorsäge arbeiten will, den Nachweis der Sachkunde durch Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenkurs nachweisen muss.